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Studiengruppe Jugendbeteiligung startet Crowdfunding-Kampagne

Studiengruppe Jugendbeteiligung startet Crowdfunding-Kampagne

Am 14. Oktober 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Gemeindeordnung reformiert. Jetzt sollen Kinder und müssen Jugendliche bei allen sie betreffenden Fragen in den Gemeinden angemessen beteiligt werden.

Kann man von einer gelebten Beteiligungspraxis sprechen, wie Städtetag und Kommunalverbände beteuern?
Die Studiengruppe Jugendbeteiligung sieht hier noch ein großes Potenzial nach oben. „Es ist keine Frage des Alters, sondern eine Frage der politischen Kultur und des Willens zur Beteiligung”, so Sebastian Müller aus Freiburg, Initiator der Studiengruppe.

„Damit die Gesetzesänderung nun in praktische Mitbestimmung übersetzt werden kann, müssen Kinder und Jugendliche erst einmal von ihren neuen Rechten erfahren. Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern”, ergänzt Urs Unkauf aus Hechingen, Mitinitiator der Studiengruppe.

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„Nach unserer erfolgreichen Kampagne von 2013, deren Forderungen der Gesetzgeber größtenteils aufgenommen hat, sammeln wir aktuell im Rahmen einer Crowdfunding-Kampagne, um für die neuen Beteiligungsrechte dort werben zu können, wo viele Jugendliche Zeit verbringen – in den sozialen Medien”, ergänzt Heinrich Freer aus Nürtingen, Mitglied der Studiengruppe.

 Noch knapp 50 Tage läuft die Kampagne, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://www.bw-crowd.de/jugendbeteiligung2016.

 Mit dem Geld möchte die Studiengruppe einerseits Werbung für Beteiligung in den sozialen Medien schalten. Andererseits soll ein Brief an alle Gemeinden in Baden-Württemberg bis 20.000 Einwohner versandt werden, um über die neue Gesetzeslage aufzuklären.

Jede Spende, besonders auch kleinere Beträge, ist herzlich willkommen und hilft!

Für alle Spender winken zudem attraktive Prämien auf der Seite von BW-Crowd.

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Anne Lütkes: „Kommunen müssen zukünftig Jugendliche bei vielen Dingen zwingend beteiligen“

Anne Lütkes ist die Regierungspräsidentin von Düsseldorf. Sie hat Jura studiert und ist Expertin für öffentlichen Verwaltung. Daneben ist sie die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie geht davon aus, dass der neue § 41a Verwaltungshandeln nur besser machen kann und sich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bald als ganz normal eingespielt haben wird.

Frage: Frau Lütkes, im neuen Paragraph 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heißt es: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“ Was genau bedeutet das denn für die Gemeinden?
Das bedeutet ganz einfach, dass die Kommunen zukünftig Jugendliche bei vielen Dingen zwingend beteiligen müssen und das nicht nach Lust und Laune. Bezüglich der Kinder ist das etwas eingeschränkt. Bei einer Soll-Vorschrift ist die Kommune sehr stark gebunden, da mit dieser Formulierung der Gesetzgeber für den Regelfall eine Beteiligung der Kinder vorgesehen hat. Nur im Ausnahmefall, nämlich bei einer atypischen Fallgestaltung oder besonderen Umständen, ist der Behörde ein Ermessen eingeräumt. Damit haben wir eine klare Verbesserung der bisherigen Rechtslage, die mit einer Kann-Bestimmung für Jugendliche wesentlich unverbindlicher gefasst war.

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks und Regierungspräsidentin von Düsseldorf

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks und Regierungspräsidentin von Düsseldorf Copyright: Bezirksregierung Düsseldorf

Frage: Und was machen wir, wenn sich Kinder und Jugendliche gar nicht für die betreffenden Themen interessieren?
Dann werden sie sich am Mitbestimmungsprozess eben nicht beteiligen. Die Erfahrung zeigt aber, dass Kinder und Jugendliche, wenn sie denn gefragt werden, großes Interesse an Beteiligungsprozessen haben. Wichtig ist hier aber, dass sie kind- bzw. jugendgerecht ablaufen.

Frage: Was heißt das konkret?
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen funktioniert dann richtig gut, wenn Moderatorinnen und Moderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligung diesen Prozess moderieren. Deshalb bilden wir als Deutsches Kinderhilfswerk seit vielen Jahren entsprechende Fachkräfte aus.

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Landtag von Baden-Württemberg beschließt Änderung des § 41a der Gemeindeordnung

Landtag von Baden-Württemberg beschließt Änderung des § 41a der Gemeindeordnung:

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird für Gemeinden verpflichtend
  • Bereits eine Anzahl von 20 Jugendlichen kann die Einrichtung einer Jugendvertretung (etwa eines Jugendgemeinderates) verbindlich beantragen
  • Jugendgemeinderäte erhalten mehr Rechte

„Die neue Regelung der Landesregierung macht aus Baden-Württemberg das Jugendbeteiligungsland Nummer Eins“, freut sich Sebastian Müller aus Freiburg, einer der Initiatoren der Kampagne ‚Ja zu verbindlicher Kinder- und Jugendbeteiligung‘ aus dem Jahr 2013.

Damit haben Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, bei den sie betreffenden Fragen in ihrer Gemeinde zumindest informiert und angehört zu werden.“, so Müller weiter.

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Sebastian Müller (links) und Urs Unkauf (rechts). In der Mitte Florian Wahl (Mdl) bei Gesprächen zum neuen §41a im Landtag.

„Umgestaltung von Spielplätzen, Renovierung von Schulen, neue Angebote im Jugendhaus all diese Fragen kann der Gemeinderat in Zukunft nicht mehr entscheiden, ohne nicht zumindest einmal die betroffenen Kinder und Jugendliche angehört zu haben.“, erklärt Urs Unkauf aus Hechingen, der die Kampagne ebenfalls mitorganisiert hat. Weiterlesen

Landtag stärkt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Mehr oder weniger unbemerkt hat der Landtag, als Teil der Kommunalreform, auch die Rechte von Kindern – und Jugendlichen gestärkt. (Link zur PDF mit den Beschlüssen der 15. Wahlperiode vom 14.10.2015)

Der neue § 41a der Gemeindeordnung lautet nun:

§ 41a
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20,
in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50,
in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150,
in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250
in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.

Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören. Weiterlesen

Landeskabinett beschließt Eckpunktepapier zur Verbesserung der Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg

Hechingen, den 11.05.2014

Landeskabinett beschließt Eckpunktepapier zur Verbesserung der Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg
Studiengruppe Jugendbeteiligung, sieht sich bestätigt!

Die von der Studiengruppe Jugendbeteiligung initiierte Kampagne „Ja zu verbindlicher Kinder- und Jugendbteiligung in Baden-Württemberg“ zeigt konkrete Ergebnisse. Im November 2013 wurden ca. 3.000 Unterschriften von dem breiten Kreis der Unterstützer an die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen überreicht.

Die Studiengruppe Jugendbeteiligung begrüßt es sehr, dass die Landesregierung infolge unserer Unterschriftenkampagne nun sehr konkrete Schritte einleitet um die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Die Stimme der Jugendlichen muss unabhängig von den Launen der Gemeindeverwaltung zu hören sein.“ , meint Urs Unkauf, stellvertretender Vorsitzender des Jugendgemeinderat Hechingen und Mitbegründer der Studiengruppe.

Uns muss klar sein, dass man nur effektiv gegen Politikverdrossenheit vorgehen kann, wenn bereits die Jüngsten die Möglichkeit bekommen, demokratische Prozesse real zu erleben.“, fügt sein Kollege Vatan Ukaj hinzu.

Jugendgemeinderäte sollen nun leichter eingerichtet werden können, wenn sich eine gemessen an der Bevölkerungszahl geringe Menge von Jugendlichen dafür findet. Die bereits bestehenden Gremien sollen nach Plänen der Landesregierung deutlich in ihren Kompetenzen erweitert werden, so beispielsweise durch ein Budgetrecht, sowie ein Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat.

Wo sich der Jugendgemeinderat nicht als das passende Instrument erweist, sollen auch andere Formen der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen gleichberechtigt gefördert werden.

Nun sind die Kommunen gefordert, die Beteiligung junger Menschen bedarfsgerecht zu unterstützen. Bis dies überall funktioniert, liegt noch ein weiter Weg vor uns.“, kommentiert Sebastian Müller, Stadtrat von Junges Freiburg.

Zitat aus der Pressemitteilung der Landesregierung: „Die Eckpunkte sehen daneben eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Die Jugendlichen erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt.“

Link zum Gesetztesentwurf

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Städtetag will passgenaue örtliche Ausgestaltungen der Jugendbeteiligung

Der Städtetag hat zu einem Gesetztesentwurf der FDP Fraktion Stellung genommen in dem eine Verbindliche Einführung von Jugendgemeinderäten gefordert wurde.

Währen der Städtetag schreibt, das es auch sein Ziel sei: „möglichst viele Jugendliche für die Mitwirkung in der Kommunalpolitik zu gewinnen.“

Ist er jedoch bei einer verbindlichen Einführung des Instruments Jugendbeteiligung sehr skeptisch: Die Erfahrungen der Städte mit Jugendgemeinderäten sind vielschichtig. In manchen Städten agieren Jugendgemeinderäte seit vielen Jahren erfolgreich. In anderen Städten haben sich andere Formen der Jugendmitwirkung bei kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen (Jugendforen etc.) als geeigneter erwiesen und etabliert. § 41a GemO lässt in jetziger Fassung vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten zu. Das sollte so bleiben. Zusätzliche gesetzliche Regelungen zur Jugendmitwirkung samt Fokussierung auf Jugendgemeinderäte und Jugendvertretungen würden die Handlungsmöglichkeiten der Städte tendenziell einengen.
Das ginge zu Lasten bedarfsgerechter Angebote der Städte für Jugendliche, sich in die Kommunalpolitik einzubringen. Der jetzige gesetzliche Spielraum für die Städte soll auch bestehen bleiben, damit sie sich zu gegebener Zeit unvoreingenommen für neue, bis dato unbekannte Möglichkeiten zur
Jugendmitwirkung öffnen können. Insbesondere die Entwicklung des Internets samt seiner Sozialen Medien“ stelle laut Städtetag eine gute Möglichkeit da neue Formen der Beteiligung zu etablieren.

Deshalb „soll den Städten der jetzige rechtliche Spielraum für passgenaue örtliche Ausgestaltungen dieses Bereichs belassen werden“.

Die Dokumente zu dieser Stellungnahe:

Our campaign explained in English

Our campaign explained in English

Currently the local government act of Baden-Württemberg does not require municipalities to involve people below the age of 18 if decisions are made concerning them. The law says youth can be involved in questions concerning them, but it is open to the local government what and how it wants to involve young people when decisions are made that concern them.

However the coalition partners in the state parliament have agreed to make changes to the act. Right now there are discussions how far this should be going.

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Involving young people is beneficial for them and the local communities. For them because they learn about and through political participation and improves the feeling of self efficacy; for the political system because it leads to a better policy outcome and more legitimacy.

We are campaigning for the following changes:

  • It should become mandatory for municipalities to involve children and young people in decisions that concern them. Especially when the decisions concern Zoning, Institutions used mainly by children and youth, such as public pools, sports facilities, schools, school yards, green spaces, …
  • There should be special methods used for involving young people, not those that are usually used for adults.
  • The local government has to explain how it has involved children and young people.
  • Institutions of youth aid (such as groups that run youth centers, orphanages, services for youth,…) should be allowed to sue if these right of participation has not been done properly even if they are not the victims.
  • More rights and resources for existing youth participation institutions such as youth councils.
  • More money for all institutions of participation, such as the state youth ring, the state agency for political participation, the umbrellas organization of youth councils, …

If you want to sign go here (in german)

Konsequente Beteiligung oder administrative Willkür?

Ein Kommentar zum Thesenpapier des Dachverbandes

Das Positionspapier “Gesetzliche Verankerung der Jugendbeteiligung” des Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V. (Stand: 27. 4. 2012) beinhaltet ein Plädoyer zur Stärkung der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung. Dabei ist jedoch für die Beteiligung der Jugendlichen lediglich eine “Soll-Regelung” , d. h. unverbindliche, jedoch nur unter Angabe konkreter Gründe entbundene Beteiligungspflicht vorgesehen (Wortlaut: “Jugendliche sollen bei allen sie betreffenden Fragen politisch beteiligt werden.”). Ein Argument dafür ist, dass besonders im Flächenland Baden-Württemberg die ländlichen Kommunen aufgrund von Überalterung, Landflucht und beruflichen Gründen Probleme hätten, ihrer Beteiligungspflicht im Falle einer “Muss-Regelung” nachzukommen. Des weiteren wird angeführt, dass dort, wo Jugendliche sich nicht beteiligen wollen, die Beteiligung nicht administrativ von oben angeordnet werden kann. Aufgrund der Erfahrungen in meiner Zeit als Jugendgemeinderat der Stadt Hechingen sind diese Gründe für mich durchaus nachvollziehbar.
Die Frage ist jedoch, ob die Ablehnung eines parlamentarischen Jugendpartizipationsgremiums mit einer generellen Ablehnung von Partizipation, also Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens, einhergeht. Die im Positionspapier geforderte, sich aus der Existenz des Dachverband ergebende Favorisierung der Jugendgemeinderäte muss eventuell überdacht werden, um ein breites Partizipationspotenzial nicht im voraus zu verbauen. Wenn sich in der Praxis zeigt, dass beispielsweise offene Jugendforen oder schulische Formen der Beteiligung in konkreten Fällen aufgrund der objektiven Sachlage auf breitere Akzeptanz stoßen, als ein verordneter Jugendgemeinderat, würde es sich anbieten, den Dachverband der Jugendgemeinderäte auf mittelfristige Sicht zu einem Dachverband der Jugendvertretungen zu erweitern. Somit wäre ein breiteres Interessenspektrum abgedeckt und der Dachverband hätte als bestehende Organisation keine Nachteile, sondern würde seinen Einfluss wahrscheinlich noch ausdehnen. Strukturell sehe ich in der aktuellen Situation mit der sich im Abschluss befindenden Umstrukturierung des Dachverband zum e. V. jedoch wenig Sinn, in der nächsten Zeit hierauf zu drängen.
Ähnlich verhält es sich in der Frage des Rede- und Antragsrechts im Gemeinderat (ebenfalls “Soll-Regelung”). Damit das Gremium überhaupt einen einflussnehmenden Charakter im legislativen Prozess einnehmen kann, sind diese Rechte aus meiner Sicht für eine Jugendvertretung existenziell. Die Frage, ob Jugendliche ein Stimmrecht im Gemeinderat erhalten können, wird nicht oft im selben Zug mit den eben genannten existenziellen Rechten diskutiert. In Bezug auf die reaktivierte Debatte über das Wahlalter von 16 Jahren wäre es eine Farce, beim Stimmrecht auf unzureichende Mündigkeit zu verweisen. Welchen Alters die Mitglieder der Jugendvertretung sind, die dieses Recht dann wahrnehmen würden, ließe sich im Einzelfall prüfen, zudem ergibt sich die Möglichkeit, die Altersstruktur der Gremien durch entsprechende Satzungsänderungen anzupassen. Etat und Geschäftsordnung ergeben sich als notwendige Voraussetzungen zur Handlungsfähigkeit eines solchen Gremiums und sind, sofern der politische Wille zur Beteiligung seriös ist, prinzipiell nicht weiter zu diskutieren.
Insgesamt betrachtet lässt sich also festhalten, dass mit diesem Papier erste Impulse für eine deutliche Verbesserung der Jugendbeteiligung im Land Baden-Württemberg gesetzt wurden. Zu bedenken bleibt, dass eine quantitative Verbesserung auch eine, sich im Hinblick auf die einzelnen Kommunen ergebende, qualitative Verbesserung mit sich bringen muss. Es bleibt weiterhin Aufgabe und bedeutende Priorität aller Verantwortlichen, auf diese Ziele hinzuarbeiten.

Dachverband der Jugendgemeinderäte BW: Thesenpapier zur Jugendbeteiligung

Der Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Würrttemberg e. V. hatte vor einiger Zeit ein Dachverbandstreffen und dort als großes Thema Fortentwicklung der Jugendbeteiligung.

Seit einiger Zeit wird in Baden-Württemberg ja heiß über das Thema mehr Beteiligung und besonders auch mehr Jugenbeteiligung diskutiert. So wollen die Koalitionsfraktionen auch den $41a, der die Beteiligung regelt ändern. Dieses Blog berichtete ja über dies Thema intensiv.

Nun hat sich auch der Dachverband positioniert, vor kurzem gab es auch ein Verbandsübergreifendes Gespräch mit dem Landesjugendring und anderen Akteuern auf dem Gebiet der Beteiligung. Es ist zu hoffen, das hier die Koalition ernst macht und das Thema weiter verfolgt.

Positionspapier des Dachverbandes als PDF