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Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik oder mehr Beteiligung wagen!

Dieser Beitrag erscheint auch in der Mitgliederzeitschrift der Grünen Jugend Baden-Württemberg „Zitro“ im November/Anfang Dezember

Zum Beginn ein kleines Gedankenexperiment, stellt euch vor: Straßenverkehr ist gefährlich. Damit „den Kindern“ nichts passiert, nehmen die Eltern sie vom Gartentor bis zum Ziel, an die Hand und führen sie auf allen ihren Wegen. In der 10. Klasse wird dann mal theoretisch über Straßenverkehr gesprochen. Mit dem 18. Geburtstag dürfen diese jungen Menschen, die sich noch nie auf öffentlichen Straßen alleine bewegt haben, sofort Autofahren.

Absurd, oder?

Das war lange die Haltung zum Mitreden. Bis 18 hatten junge Menschen die Schnauze zu halten, die Eltern, Lehrpersonen und Jugendarbeiter*innen würden ihre Interessen schon kennen und überhaupt seinen sie ja sowieso nicht reif genug selbst zu entscheiden. Plötzlich mit 18 durften sie dann Wählen und sollten sich politisch engagieren.

Glücklicherweise hat sich diese Einstellung gewandelt. Die Mehrheit der Pädagogen geht inzwischen davon aus, das Beteiligung bereits mit dem Kindergarten einsetzen sollte um Missbrauch vorzubeugen, aber auch um die Herausforderungen einer immer vielfältigeren Gesellschaft zu bewältigen. Aus der Forschung wissen wir, das die grundlegenden Einstellungen zur Demokratie bereits im Kindergartenalter gelegt werden.

Gerade im Feld der Jugendbeteiligung müßen wir aufpassen, das wir nicht mutwillig Beteiligung und Engagement verwechseln. Beides ist gut, aber unterschiedlich:

Beteiligung, bedeutet ein Handeln, das darauf abzielt die politischen Verhältnisse zu verändern. Ein gutes Beispiel wäre die Teilnahme an einer Wahl, Demo, Bürgerversammlung, das Schreiben eines Brief an Politiker oder ähnliches.

Engagement, bedeutet ohne Entlohnung sich für eine Sache einzusetzen. Etwa indem ich den Kindern meines Nachbarn kostenlos Nachhilfe gebe, Mitglied bei Greenpeace bin oder im Sommer den Baum vorm Haus gieße. Dadurch wird zwar einiges im Umfeld besser, aber grundsätzlich verändern sich aber die Zustände eben nicht. Das Engagement wirkt ja geradezu systemstabilisierend.

Beteiligung in der Kita?

Wird dann abgestimmt, ob es heute Spaghetti oder Schokolade gibt? Was erst mal abwegig klingt, hat einen sinnvollen Hintergrund: Die Kinder lernen sich zuzuhören, gemeinsam Regeln festzulegen, aufeinander einzugehen. Die Aufgabe der Erwachsenen ist es dabei festzulegen über was die Beteiligung erfolgt und Rahmen und Verfahren zu moderieren. Wem dies alles seltsam vorkommt, der möge einfach „Demokratische Kita“ googeln.
Inzwischen schreibt das SGB 8 auch für jede Kita ein Beteiligungs- und Beschwerdekonzept vor und Fachverbände wie die Caritas haben umfangreiche Handreichungen und eigene Kitademokratie Förderstellen.

(Siehe etwa auch: diesen Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung.)

Beteiligung in der Schule?

Ist zunächst im Schulgesetzt geregelt. Dieses sieht seit der Änderung 2015 eine Drittelparität von jeweils Eltern, Schüler*inen und Lehrpersonen vor. Der Beteiligungsalltag wird in den Schulen sehr unterschiedlich gelebt. Während es einzelne Schulen wie etwa gibt die mit vorbildlichen Konzepten, wie Klassenrat, Schulversammlung auf sich Aufmerksam machen oder das Schulprojekt AULA gibt ist an vielen Schulen Beteiligung eher Feigenblatt. das sich auf die Randbereiche des Schulbetriebes wie Feste und Ausflüge bestimmt.

Beteiligung in der Gemeinde?

Baden-Württemberg hat dank der Änderungen der Grün-Roten Koalition 2015 den weitestgehenden Jugendbeteiligungsparagraphen in der Gemeindeordnung. Der Paragraph 41a der Gemeindeordnung erklärt:

„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“

Wobei soll als muß zu verstehen ist, wenn es keine Gründe gibt die dem Beteiligen im Wege stehen.
Darüber regelt er die Möglichkeit der Jugendlichen durch Unterschriftensammlung mit eher wenigen Unterschriften, die Einrichtung eines Jugengemeinderates durchzusetzen.

Sie räumt den Kindern und Jugendlichen sogar eine Klagemöglichkeit gegen versäumte Beteiligung ein – leider hat von diesem Recht bisher noch kein Jugendlicher gebrauch gemacht, wäre es doch spannend zu sehen, wie ein Verwaltungsgericht entscheiden würden, wenn ein Kind (mithilfe der Eltern) gegen den Bau eines Spielplatzes klagt, an dem es nicht beteiligt wurde.

Dabei ist der klassische Jugendgemeinderat nicht das einzige Format Jugendliche zu Beteiligen. Mit klassisch meine ich: Durch eine Wahlhandung werden Kandidaten in ein Gremium gewählt und dann arbeitet dieses Gremium vergleichbar dem Gemeinderat. Während der Vorteil hier eine gewisse Legitimation durch Wahlen und beständige Beteiligung, sowie die Verwaltungsnähe ist, stehen dem als Nachteil häufig eine geringe Wahlbeteiligung und ein Vorsprung für Mittelschichtkandidaten entgegen. Auch wenn dies etwa im Prozeßdesign durch Wahl an Schulen während der Schulzeit, gesetzte Plätze für Behinderte und ähnliches minimiert werden kann.

(Weitere Informationen, LpB BW)

In einigen Städten gibt es als Modell den sogenannten 8er Rat, in ihm werden alle junge Menschen aus der 8. Klasse zusammen genommen und arbeiten gemeinsam während und nach der Schule an Beteiligungsprojekten die von Paten aus Verwaltung und Gesellschaft begleitet werden. Dies hat den Vorteil, dass alle Jugendlichen sich einbringen können und durch Paten auch die Umsetzung der Ideen oder zumindest ein Aufgreifen gewährleistet ist. Auch sehen junge Menschen, das Politik nicht alleine im Fordern besteht, sondern das bis zur Umsetzung weitere Schritte und Hürden überwunden werden müßen.

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Wie geht das mit dem 8er Rat? Bild: Copyright Christine Golz | Jugendbüro Freiburg

Darüber hinaus gibt es auch immer die Möglichkeit der vorhabenbezogenen Beteiligung. Für die Gestaltung des neuen Spielplatzes in der Stadt ist nicht erst die Wahl eines Gremiums von Nöten. Häufig verlaufen diese Beteiligungen so: Die jungen Menschen aus dem Viertel werden angesprochen – durch Aushänge, Flyer, aber auch direkt – eine für alle offene Planungswerkstatt mit jungen Menschen, Planern und Pädagogen erarbeitet Vorschläge, diese werden dann von den Planern in einen oder mehrere fertige Pläne umgesetzt und nochmal diskutiert. Dadurch gewinnt der neue Platz an Akzeptanz und häufig auch an Spielqualität.

Grundsätzliches

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Interview mit der LpB für den neuen Leitfaden zu Jugendbeteiligung

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Sebastian Müller im Gespräch mit Gisela Erler, Staatsrätin für Beteiligung

Wie ist Ihre Initiative entstanden?

Nach der Landtagswahl 2011 wurde über Bürgerbeteiligung und Jugendbeteiligung viel diskutiert. Es war klar, dass etwas passieren sollte, aber die Verhandlungen zwischen der Koalition aus Grünen und SPD und der CDU Opposition wegen einer mögliche Wahlrechtsreform bei der Landtagswahl zogen sich hin.

Die Grünen wollten eine weitgehende Lösung mit Absenkung des aktiven Wahlalters bei der Landtagswahl auf 16 Jahre. Die CDU war dagegeben. Im März 2013 war noch wenig erreicht und wir beschlossen, dass es jetzt Druck von außen benötigte und gründeten unsere Initiative. Im April begannen wir mit unserer landesweiten Kampagne für verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung.

Gleichzeitig hatte der Dachverband der Jugendgemeinderäte eine kleinere Kampagne initiiert, die Jugendgemeinderäte als verbindliches Instrument für Jugendbeteiligung festschreiben sollte. Es war jedoch längst klar, dass es eine Methodenvielfalt bei Beteiligungsinstrumenten und -Formaten braucht und mit einem Fokus alleine auf Jugendgemeinderäte eine Kinderbeteiligung nicht abgedeckt war.

Welche Formulierungen und Inhalte des § 41a GemO spiegeln Ihre Ziele wider?

Der § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) erklärt Kinder- und Jugendbeteiligung zu einer Pflichtaufgabe der Gemeinde – nicht einfach als netten Zusatz oder einer Gnade gegenüber jungen Menschen. Er geht auch von kompetenten jungen Menschen aus, die selbst wissen was sie wollen und nicht bevormundet werden müßen von Erwachsenen.

Gerade das verändert die Dynamik. Die Akteure müssen nicht mehr begründen, warum Beteiligung gebraucht wird, sondern sie erfüllen ihre Pflicht, Angebote zu unterbreiten.

Gleichzeitig gibt es für die Kinder und Jugendlichen, so wie für Erwachsene auch, keine Pflicht sich politisch zu beteiligen. Auch das zeichnet eine Demokratie aus.

Darüber hinaus gibt es ein einfaches Verfahren, einen Jugendgemeinderat durchzusetzen und seine Rechte sind umfassend geregelt bis hin zum Budgetrecht – das ist alles vorbildlich. Im Rückblick hat unsere Kampagne einen sehr guten Prozess angestoßen, in dessen Verlauf unsere wesentlichen Forderungen vom Landtag berücksichtigt wurden.

Mit welchen Forderungen konnten Sie sich nicht durchsetzen?

Wir hätten gerne ein Verbandsklagerecht gehabt. Damit Jugendverbände, wie etwa die Jugendringe oder etwa die Pfadfinder klagen können. Jugendliche oder Kinder werden kaum selbst zum Verwaltungsgericht gehen und ihre verletzten Rechte durchsetzen. Dafür braucht es Fürsprecher, so wie in anderen Bereichen – wie etwa bei den Behindertenverbänden – auch.

Und dann hätte es eine Informationskampagne vom Land und den Kommunen benötigt – etwa ein Anschreiben an alle Kinder und Jugendlichen, um sie darüber zu informieren, sowie eine ordentliche Website und Social Media-Kampagne und ein Aufnahmen in den Bildungsplan. Aber Beteiligung und Schule laufen sich strukturell leider häufig zuwider.

Welche Wirkung erhoffen Sie sich von der Neuformulierung?

Mehr Beteiligung! Und dann auch ein Umdenken bei den Bürgermeister*innen und in der Verwaltung. Es ist ja einfach wenn ich im Rathaus sitze und vielleicht noch mit meinen Amtsleitern und dem Gemeinderat spreche. Aber zum gemeinsamen Gestalten braucht es auch die Leute außerhalb des Rathauses. Das ist sicher ein langer Weg, eine gesetzliche Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch das Denken und der eigene Anspruch muss sich ändern. Bei den Gemeinden, die Angebote machen, aber auch bei den Bürgern, die Initiative zeigen müssen, wenn sich etwas ändern soll. Aktiver Bürger zu sein braucht Zeit, Kraft und auch Kompetenzen, egal wie alt man ist.

Haben Sie weitere Forderungen bezüglichen der Kinder- und Jugendbeteiligung an die (Landes-) Politik für die Zukunft?

Die (Landes-) Politik sollte verstärkt dazu beitragen, Kompetenzen zum politischen Engagement zu vermitteln. An Kinder in der Schule, aber auch an uns Erwachsene. Das ist zum einen die Fähigkeit, sich zu informieren: Wie erkenne ich Fake News? Wie diskutiere ich auf Social Media? Wie schaffen wir es, dass wir nicht zu einer simulativen Demokratie verkommen, in der den Bürgern eine Beteiligung über die Gestaltung der Spielstraße oder des neuen Sportplatzes vorgespielt wird, während wichtige Fragen und Entscheidungen an Märkte, nicht-staatliche und nicht demokratisch legitimierte Akteure delegiert werden?
Dafür muß die Politik auf allen Ebenen mehr Angebote schaffen. Weiterlesen

Resourcen für Kinder und Jugendbeteiligung

Publikationen zum neuen §41a

 

Methoden für Kinder – und Jugendbeteiligung

 

Gastbeitrag in der Geislinger Zeitung: Geislingen braucht den Rat von Kindern und Jugendlichen

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Sebastian Müller hat in der Geislinger Zeitung einen Gastkommentar veröffentlicht und nimmt darin Stellung zur Diskussion um Kinderbeteiligung in Geislingen. Hier der Kommentar zum nachlesen:

Geislingen braucht den Rat von Kindern und Jugendlichen

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 14.10.2015 den § 41a der Gemeindeordnung geändert und beschlossen: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.

Diese Beteiligung ist bei jedem Vorhaben durchzuführen, das die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt oder wenn eine Planung Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche zumindest mitbetrifft: Etwa wenn es um Einrichtungen geht, die von Kindern oder Jugendlichen besonders intensiv genutzt werden, also Sportanlagen, Fahrradwege, Schulen, Schulhöfe, Kinderbetreuungseinrichtungen, oder Spiel- und Bolzplätze. Sogar wenn im Rahmen von Bauleit-, Verkehrs- und Freiraumplanung, öffentliche Freiräume mitbetroffen sind, in denen sich Kinder oder Jugendliche aufhalten und aktiv werden.

Seit 1.12. haben Jugendliche damit einen Anspruch auf Beteiligung. Wird auf diese verzichtet, handelt die Gemeinde rechtswidrig!

Politische und Verwaltungsentscheidungen können dann leicht angefochten werden. Geislingen braucht also den Rat von Kindern und Jugendlichen. Eine Gemeinde darf z.B. diese Beteiligungsrechte auf einen Jugendgemeinderat oder Ähnliches übertragen. Ein Jugendgemeinderat aus Jugendlichen kann jedoch keine Kinder vertreten. Dafür braucht es eigene Beteiligungsformen. Vorbilder dafür gibt es genug.

Die Erfahrung zeigt, dass Kinder und Jugendliche großes Interesse an Beteiligungsprozessen haben. Wichtig ist hier aber, dass sie kinder- bzw. jugendgerecht ablaufen. Auf längere Sicht haben sich viele Entscheidungen, bei denen diese Altersgruppen beteiligt wurden, als qualitativ hochwertig erwiesen. Beteiligung hilft Fehlplanungen zu minimieren und spart damit unnötige Ausgaben, selbst wenn die Planungen etwas länger dauern. Weiterlesen

Erfolg für Studiengruppe: Geislingen will geignete Instrumente zur Kinderbeteiligung entwickeln

Nach unserer Intervention und Email Austausch mit dem Oberbürgermeister von Geislingen an der Steige, hat der Gemeinderat nun die Hauptsatzung wie folgt geändert:

Für die Beteiligung von Kindern sollen geeignete Beteiligungsformen entwickelt werden.“ (Kinder wird aus dem 1. Absatz des § 28a er Hauptsatzung gestrichen)

Damit wird klargestellt, das Kinderbeteiligung nicht die Aufgabe des Jugendgemeinderates ist!

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Wir haben uns auch in einem offenen Brief für diese Entscheidung bedankt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dehmer,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
sehr geehrte Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte,

Ich wurde inzwischen über ihre gestrigen Beschlüsse informiert und freue mich sehr, dass sie auf Vorschlag ihres Oberbürgermeisters, sowohl für Kinder als auch für Jugendliche eine angemessene Regelung in der Hauptsatzung gefunden haben.

„Für die Beteiligung von Kindern sollen geeignete Beteiligungsformen entwickelt werden.” Ist zugleich ein Auftrag an Verwaltung, Jugendpflege, Träger der Kinder- und Jugendarbeit aber auch an Sie als Kommunal-Politiker Formen und Wege für die Beteiligung von Kindern gemeinsam zu finden.

Falls sie sich in diesem Bereich nicht so sicher fühlen darf ich ihnen folgende Literatur Empfehlen:

Sollten sie Bedarf an Experten zu diesem Thema haben, kann ich Ihnen folgende Personen empfehlen:

  • Referent für Kinderpolitik beim Deutschen Jugendhilfswerk: schiller@dkhw.de
  • Für den Bereich Kinderbeteiligung (nicht nur in der KiTa) Prof. Dr. Raingard Knauer raingard.​knauer@​fh-​kiel.​de und Rüdiger Hansen r.​hansen@​partizipation-​und-​bildung.​de
  • Soweit ich weiß müßte es auch bei Ihnen im Haus für diesen Bereich ausgebildete ModeratorInnen geben.

Falls sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne zur Verfügung.

Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen

Und inzwischen wird es immer besser: Scheinbar hat die Verwaltung nicht einmal den Jugendgemeinderat über die geplanten Änderungen informiert, obwohl dieser letzte Woche noch eine Sitzung hatte!

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Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dehmer,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
werte Vertreter der Presse,

wahrscheinlich kennen Sie mich nicht, zusammen mit einigen Freunden habe ich im Jahr 2013 eine Unterschriftenlisten und Landesweite Kampagne für eine Änderung des § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg durchgeführt. Unser Ziel war es damals, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung zu verankern.
Siehe: https://studiengruppejugendbeteiligung.wordpress.com/2013/11/27/initiative-fur-verbindliche-kinder-und-jugendbeteiligung-in-baden-wurttemberg-ubergibt-im-landtag-mehr-als-2-000-unterschriften/.

Mit großer Freude haben wir bemerkt, dass der Landtag – ohne das dies groß von den Medien aufgegriffen wurde – die Gemeindeordnung geändert hat und die Gemeinden verpflichtet, Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen. Diese Regelung ist bundesweit führend, ähnliche Regelungen etwa in Schleswig-Holstein gehen nicht so weit.
Siehe: https://studiengruppejugendbeteiligung.wordpress.com/2015/10/17/landtag-von-baden-wuerttemberg-beschliesst-aenderung-des-%C2%A7-41a-der-gemeindeordnung/.

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Über die geplante Änderung bin ich nun ein wenig verwundert: Während eine Verankerung in der Hauptsatzung sicher sinnvoll ist, ist die konkrete Ausführung defizitär! Tatsächlich würden die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich zu beteiligen, eher verringert und nicht wie vom Gesetzgeber gedacht, erweitert.
Lassen sie mich darlegen, weshalb:

1. Beteiligung von Kindern durch den Jugendgemeinderat?

Kinder können nicht durch einen JUGENDgemeinderat beteiligt werden. Im Jungend(!)gemeinderat von Geislingen sind Personen ab der 7. Jahrgangsstufe vertreten und eben keine Kinder. Der Jugendgemeinderat ist für die Beteiligung von Jugendlichen zuständig.

Die Beteiligung von Kindern wäre eine zusätzliche Aufgabe, die bedeutet, dass sich der Jugendgemeinderat auch noch um die Beteiligung von Kindern kümmern müsste. Mit ähnlicher Logik könnte man ihn auch bitten sich um die Beteiligung von Ausländern, Behinderten oder Senioren zu kümmern.

Daher muss für die Beteiligung von Kindern eine für diese zuständige Stelle bzw. Institution geschaffen werden, etwa ein Kinderbeirat oder ein Kinderbeauftragter oder Kinder müssten vorhabensbezogen gehört werden. Dies kann in der Form von Hearings oder ähnlichem geschehen.

2. Beteiligung von Jugendlichen außerhalb des Jugendgemeinderates?

Mir erscheint problematisch, dass sich ausschließlich der Jugendgemeinderat um die kommunalpolitische Willensbildung von Jugendlichen kümmern soll. Andere Institutionen, welche aus ihrem Selbstverständnis hinaus sich auch darum kümmern, etwa die Jugendverbände oder die Jugendzentren werden hier ausgeklammert.

3. Beteiligung von Jugendlichen, bei sie betreffenden Vorhaben?

Es gibt in Geislingen – wie in jeder Gemeinde – eine Vielzahl von Vorhaben die jugendrelevant sind, manchmal aber auch nur für bestimmte Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen. Etwa wenn es sich um die Gestaltung eines bestimmten Platzes oder ähnliches handelt, bei dem sicher der Jugendgemeinderat zu hören ist. Bei dem es aber auch intelligent und sinnvoll erscheint, die Nutzer (oder geplanten Nutzer) zu beteiligen.

4. Vermeintliche Rechtssicherheit

Während die Verwaltung hier sicher Rechtssicherheit herstellen will und zügig auf die gesetzlichen Änderungen reagieren, ist es aber auch sinnvoll über die Art und Weise, wie Kinder- und Jugendliche zu beteiligen sind, mit diesen zu diskutieren und gemeinsam zu überlegen, wie die Beteiligung geregelt werden soll.

Die Regelung ist neu. Wir wissen noch nicht, wie Gerichte auf eine mangelnde Beteiligung reagieren werden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Abschieben von Kinderbeteiligung an den Jugendgemeinderat nicht von ihnen anerkannt werden wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

ich denke es wäre sinnvoll diese Vorlage zu vertagen und nochmal zu überarbeiten.

Eine Veröffentlichung dieses Schreibens auf unserem Blog, behalten wir uns vor.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Müller

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Anne Lütkes: „Kommunen müssen zukünftig Jugendliche bei vielen Dingen zwingend beteiligen“

Anne Lütkes ist die Regierungspräsidentin von Düsseldorf. Sie hat Jura studiert und ist Expertin für öffentlichen Verwaltung. Daneben ist sie die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie geht davon aus, dass der neue § 41a Verwaltungshandeln nur besser machen kann und sich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bald als ganz normal eingespielt haben wird.

Frage: Frau Lütkes, im neuen Paragraph 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heißt es: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“ Was genau bedeutet das denn für die Gemeinden?
Das bedeutet ganz einfach, dass die Kommunen zukünftig Jugendliche bei vielen Dingen zwingend beteiligen müssen und das nicht nach Lust und Laune. Bezüglich der Kinder ist das etwas eingeschränkt. Bei einer Soll-Vorschrift ist die Kommune sehr stark gebunden, da mit dieser Formulierung der Gesetzgeber für den Regelfall eine Beteiligung der Kinder vorgesehen hat. Nur im Ausnahmefall, nämlich bei einer atypischen Fallgestaltung oder besonderen Umständen, ist der Behörde ein Ermessen eingeräumt. Damit haben wir eine klare Verbesserung der bisherigen Rechtslage, die mit einer Kann-Bestimmung für Jugendliche wesentlich unverbindlicher gefasst war.

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks und Regierungspräsidentin von Düsseldorf

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks und Regierungspräsidentin von Düsseldorf Copyright: Bezirksregierung Düsseldorf

Frage: Und was machen wir, wenn sich Kinder und Jugendliche gar nicht für die betreffenden Themen interessieren?
Dann werden sie sich am Mitbestimmungsprozess eben nicht beteiligen. Die Erfahrung zeigt aber, dass Kinder und Jugendliche, wenn sie denn gefragt werden, großes Interesse an Beteiligungsprozessen haben. Wichtig ist hier aber, dass sie kind- bzw. jugendgerecht ablaufen.

Frage: Was heißt das konkret?
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen funktioniert dann richtig gut, wenn Moderatorinnen und Moderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligung diesen Prozess moderieren. Deshalb bilden wir als Deutsches Kinderhilfswerk seit vielen Jahren entsprechende Fachkräfte aus.

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Danke

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Am Mittwoch, den 27.11. haben wir unsere Unterschriften vor dem Landtag in Stuttgart übergeben. Hier sieht man die Fraktionsvorsitzende der Grünen Edith Sitzmann, und rechts davon Claus Schmiedel (SPD), Peter Hauk (CDU) und etwas im Hintergrund Dr. Rülke (FDP/DVP) die Unterschriften entgegen nehmen. Sebastian Müller und Urs Unkauf von der Kampagne halten die Schachtel mit den Unterschriften. Das Foto entstand vor dem Übergangslandtag in Stuttgart, da der richtige gerade saniert wird.

(mehr Bilder von der Übergabe)

Damit enden 7 engagierte Monate Kampagne, in denen es unser Ziel war für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu werben. Neben der Sammlung von Unterschriften, war es uns wichtig mit den Menschen, besonders Politikern und Journalisten ins Gespräch zu kommen.

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Wir haben in Freiburg und Karlsruhe diskutiert.

sebastianbeigiselaerler

Haben Politiker_Innen zahlreiche Hintergrungespräche geführt, darunter neben der Staatsräting für Bürgerbeteiligung auch:

  • Silke Krebs Ministerin im Staatsministerium
  • Thomas Poreski MdL (Grüne)
  • Alexander Salomon
  • Florian Wahl MdL (SPD)
  • Nikolaus Sakellariou MdL (SPD)
  • Gabi Rolland (SPD)
  • Patrick Schreiner und Viktoria Schmid
  • Gerda Stuchlik Bürgermeisterin für Umwelt, Schule, Bildung der Stadt Freiburg

Foto 1

Wir hatten die Unterstützung von fast allen Jugendorganisationen in Baden-Württemberg. Besonders danken möchten wir Dominik Bär vom Deutschen Kinderhilfswerk und Udo Wenzel vom Landesjugendring.

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Zu guter letzt ein Foto, wie alles begann am 29.5. in der Fußgängerzone in Freiburg. Hier unterschreibt gerade Lena Pryzbilla von ArTik, während der Jugendgemeinderat Hechingen zuschaut und Urs zufrieden lächelt.

Wie geht es jetzt weiter?

In den kommenden Tagen machen wir eine Dokumentation unserer Kampagne. Zudem warten wir auf die Antwort des Petitionsausschusses, die Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen und werden uns vielleicht auch noch auf den einen oder anderen Preis bewerben. Vielleicht gibt es auch 2014 eine weitere Aktion der Studiengruppe. Wir sind für vieles offen.

Allen die uns untersützt, geholfen, unterschrieben, beraten und mit uns diskutiert haben:
Vielen herzlichen Dank!

Unterwegs zu Kinder-& Jugendbeteiligung in Freiburg

Gerne können Sie die Fraktion auch begleiten auf der Fahrradtour zum Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung in Freiburg“ am Nachmittag des 5. November:

15:00 Kindergarten in der Fabrik, Habsburgerstrasse 9
16:00 Spielplatz beim Deutsch-Französischen Gymnasium, Runzstr.
16:45 Hof vom Haus der Jugend, Initiative „Skatement“, Uhlandstr. 2
17:00 Jugendbüro im Haus der Jugend
17:30 Schülerrat im Haus der Jugend
18:00 ArTik unterm Siegesdenkmal

Entwurf Amtsblatt Artikel_klein

 

 

Kinderbeteiligung? Geht das denn?

Viele fragen uns, ob und wie man das macht, Kinder einzubeziehen.

Inzwischen fordert der Gesetzgeber schon bei Kindertageseinrichtungen eine verbindliche Beteiligung von Kindern in Einrichtungen:

Gemäß SGB VIII § 45 Abs. 2 S.2 Nr. 3 ist die Erlaubnis zu erteilen, …. “wenn zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.” (…) “Zur Prüfung der Voraussetzung hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag” die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, …”
Weitere Informationen finden sich beim Paritätischen Wohlfahrtsverband.