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CDU Dorf-Bürgermeister mit dramtischem Apell: „Startet sofort Eure Jugendbeteiligung“

Klaus Vosberg (CDU) ist Bürgermeister von Oberried im Schwarzwald. Er wurde
2013 mit 69,2 % gewählt. Oberried hat 2873 Einwohner, die CDU ist mit fünf Sitze
im Gemeinderat die stärkste Fraktion.

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Klaus Vosberg, Bürgermeister von Oberried. Quelle: Privat

Frage: Mit Rezo, Fridays for Future und Internetprotesten politisieren sich junge
Menschen heute, noch viel stärker also vor einigen Jahren. Herrscht jetzt in den
Amtstuben und bei der CDU Angst, das man völlig abschifft und macht deshalb
Jugendbeteiligung?

Vosberg: Nein, aber ich bin tatsächlich nach der Kreistagswahl, in der ich mein Mandat verloren habe, von jungen Menschen angesprochen worden, dass ich ein guter Bürgermeister sei, aber sie die CDU nicht wählen würden. Was mir Sorgen macht, ist, wie rasend schnell sich Lügen und Unwahrheiten verbreiten. Die Wählerbindung ist nicht mehr so stark wie in vergangenen Jahrzehnten. Alle Parteien müssen sich überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen. Dass die „Reaktion“ der CDU auf das Rezo-Video kein Glanzstück der Kommunikation war, ist unstrittig.

Dass sich junge Menschen politisieren finde ich aber super. Ich selbst wurde durch den Herbst 89 und den Aufbruch der 90er Jahre politisiert. Wohin das führen kann, sieht man ja 😉

Frage: 2015, als die Gemeindeordnung geändert wurde schrieben sie uns: „Ich
gehe nicht davon aus, da ich die Notwendigkeit nicht sehe, dass man Jugendliche
„noch mehr“ Gehör verschaffen müsste.“ Im Frühjahr diesen Jahres hat die
Gemeinde nun eine „echte Jugendbeteiligung“ gestartet und damit nach eigenen
Angaben tolle Erfahrungen gemacht. Was hat diesen Bewußtseinwandel bewirkt?

Vosberg: Das auslösende Moment war ein hartnäckiger junger Bürger, der mitgestalten wollte. Irgendwann hat es dann bei mir Klick gemacht und ich habe mich erkundigt, was Kommunen denn für Beteiligungsangebote machen können. Die Idee in Oberried ein Pilotprojekt zu starten, an dessen Ende nicht nur konkrete Dinge von Jugendlichen für Jugendliche umgesetzt werden, sondern die Jugendlichen erarbeiten sollen, wie sie zukünftig beteiligt werden wollen, finde ich spannend. Was ich bisher mitbekommen habe, wie die Jugendlichem im Gemeinderat aufgetreten sind, das nötigt mir absolut Respekt ab.

Frage: Diese Ablehnung passte damals gut zur Position, die auch viele andere
kleinere Gemeinden vertraten, der Gemeindbund hatte damals eine eigene kleine
Kampagne gegen mehr Kinder- und Jugendbeteiligung am laufen. Was würden sie
anderen Bürgermeistern raten? Wer hilft ihnen die Beteiligung zu stärken?

Vosberg: Ich sage jetzt: Startet sofort Eure Jugendbeteiligung, ihr habt keine Ahnung, was für Ideen und Schätze in Eurer Gemeinde schlummern. Die Gemeinde Oberried wurde durch das Jugendamt des Landratsamtes Breisgau Hochschwarzwald unterstützt. Einen Großteil der Mittel kamen durch die Jugendstiftung „Jugend bewegt“.

Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik oder mehr Beteiligung wagen!

Dieser Beitrag erscheint auch in der Mitgliederzeitschrift der Grünen Jugend Baden-Württemberg „Zitro“ im November/Anfang Dezember

Zum Beginn ein kleines Gedankenexperiment, stellt euch vor: Straßenverkehr ist gefährlich. Damit „den Kindern“ nichts passiert, nehmen die Eltern sie vom Gartentor bis zum Ziel, an die Hand und führen sie auf allen ihren Wegen. In der 10. Klasse wird dann mal theoretisch über Straßenverkehr gesprochen. Mit dem 18. Geburtstag dürfen diese jungen Menschen, die sich noch nie auf öffentlichen Straßen alleine bewegt haben, sofort Autofahren.

Absurd, oder?

Das war lange die Haltung zum Mitreden. Bis 18 hatten junge Menschen die Schnauze zu halten, die Eltern, Lehrpersonen und Jugendarbeiter*innen würden ihre Interessen schon kennen und überhaupt seinen sie ja sowieso nicht reif genug selbst zu entscheiden. Plötzlich mit 18 durften sie dann Wählen und sollten sich politisch engagieren.

Glücklicherweise hat sich diese Einstellung gewandelt. Die Mehrheit der Pädagogen geht inzwischen davon aus, das Beteiligung bereits mit dem Kindergarten einsetzen sollte um Missbrauch vorzubeugen, aber auch um die Herausforderungen einer immer vielfältigeren Gesellschaft zu bewältigen. Aus der Forschung wissen wir, das die grundlegenden Einstellungen zur Demokratie bereits im Kindergartenalter gelegt werden.

Gerade im Feld der Jugendbeteiligung müßen wir aufpassen, das wir nicht mutwillig Beteiligung und Engagement verwechseln. Beides ist gut, aber unterschiedlich:

Beteiligung, bedeutet ein Handeln, das darauf abzielt die politischen Verhältnisse zu verändern. Ein gutes Beispiel wäre die Teilnahme an einer Wahl, Demo, Bürgerversammlung, das Schreiben eines Brief an Politiker oder ähnliches.

Engagement, bedeutet ohne Entlohnung sich für eine Sache einzusetzen. Etwa indem ich den Kindern meines Nachbarn kostenlos Nachhilfe gebe, Mitglied bei Greenpeace bin oder im Sommer den Baum vorm Haus gieße. Dadurch wird zwar einiges im Umfeld besser, aber grundsätzlich verändern sich aber die Zustände eben nicht. Das Engagement wirkt ja geradezu systemstabilisierend.

Beteiligung in der Kita?

Wird dann abgestimmt, ob es heute Spaghetti oder Schokolade gibt? Was erst mal abwegig klingt, hat einen sinnvollen Hintergrund: Die Kinder lernen sich zuzuhören, gemeinsam Regeln festzulegen, aufeinander einzugehen. Die Aufgabe der Erwachsenen ist es dabei festzulegen über was die Beteiligung erfolgt und Rahmen und Verfahren zu moderieren. Wem dies alles seltsam vorkommt, der möge einfach „Demokratische Kita“ googeln.
Inzwischen schreibt das SGB 8 auch für jede Kita ein Beteiligungs- und Beschwerdekonzept vor und Fachverbände wie die Caritas haben umfangreiche Handreichungen und eigene Kitademokratie Förderstellen.

(Siehe etwa auch: diesen Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung.)

Beteiligung in der Schule?

Ist zunächst im Schulgesetzt geregelt. Dieses sieht seit der Änderung 2015 eine Drittelparität von jeweils Eltern, Schüler*inen und Lehrpersonen vor. Der Beteiligungsalltag wird in den Schulen sehr unterschiedlich gelebt. Während es einzelne Schulen wie etwa gibt die mit vorbildlichen Konzepten, wie Klassenrat, Schulversammlung auf sich Aufmerksam machen oder das Schulprojekt AULA gibt ist an vielen Schulen Beteiligung eher Feigenblatt. das sich auf die Randbereiche des Schulbetriebes wie Feste und Ausflüge bestimmt.

Beteiligung in der Gemeinde?

Baden-Württemberg hat dank der Änderungen der Grün-Roten Koalition 2015 den weitestgehenden Jugendbeteiligungsparagraphen in der Gemeindeordnung. Der Paragraph 41a der Gemeindeordnung erklärt:

„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“

Wobei soll als muß zu verstehen ist, wenn es keine Gründe gibt die dem Beteiligen im Wege stehen.
Darüber regelt er die Möglichkeit der Jugendlichen durch Unterschriftensammlung mit eher wenigen Unterschriften, die Einrichtung eines Jugengemeinderates durchzusetzen.

Sie räumt den Kindern und Jugendlichen sogar eine Klagemöglichkeit gegen versäumte Beteiligung ein – leider hat von diesem Recht bisher noch kein Jugendlicher gebrauch gemacht, wäre es doch spannend zu sehen, wie ein Verwaltungsgericht entscheiden würden, wenn ein Kind (mithilfe der Eltern) gegen den Bau eines Spielplatzes klagt, an dem es nicht beteiligt wurde.

Dabei ist der klassische Jugendgemeinderat nicht das einzige Format Jugendliche zu Beteiligen. Mit klassisch meine ich: Durch eine Wahlhandung werden Kandidaten in ein Gremium gewählt und dann arbeitet dieses Gremium vergleichbar dem Gemeinderat. Während der Vorteil hier eine gewisse Legitimation durch Wahlen und beständige Beteiligung, sowie die Verwaltungsnähe ist, stehen dem als Nachteil häufig eine geringe Wahlbeteiligung und ein Vorsprung für Mittelschichtkandidaten entgegen. Auch wenn dies etwa im Prozeßdesign durch Wahl an Schulen während der Schulzeit, gesetzte Plätze für Behinderte und ähnliches minimiert werden kann.

(Weitere Informationen, LpB BW)

In einigen Städten gibt es als Modell den sogenannten 8er Rat, in ihm werden alle junge Menschen aus der 8. Klasse zusammen genommen und arbeiten gemeinsam während und nach der Schule an Beteiligungsprojekten die von Paten aus Verwaltung und Gesellschaft begleitet werden. Dies hat den Vorteil, dass alle Jugendlichen sich einbringen können und durch Paten auch die Umsetzung der Ideen oder zumindest ein Aufgreifen gewährleistet ist. Auch sehen junge Menschen, das Politik nicht alleine im Fordern besteht, sondern das bis zur Umsetzung weitere Schritte und Hürden überwunden werden müßen.

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Wie geht das mit dem 8er Rat? Bild: Copyright Christine Golz | Jugendbüro Freiburg

Darüber hinaus gibt es auch immer die Möglichkeit der vorhabenbezogenen Beteiligung. Für die Gestaltung des neuen Spielplatzes in der Stadt ist nicht erst die Wahl eines Gremiums von Nöten. Häufig verlaufen diese Beteiligungen so: Die jungen Menschen aus dem Viertel werden angesprochen – durch Aushänge, Flyer, aber auch direkt – eine für alle offene Planungswerkstatt mit jungen Menschen, Planern und Pädagogen erarbeitet Vorschläge, diese werden dann von den Planern in einen oder mehrere fertige Pläne umgesetzt und nochmal diskutiert. Dadurch gewinnt der neue Platz an Akzeptanz und häufig auch an Spielqualität.

Grundsätzliches

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Interview mit der LpB für den neuen Leitfaden zu Jugendbeteiligung

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Sebastian Müller im Gespräch mit Gisela Erler, Staatsrätin für Beteiligung

Wie ist Ihre Initiative entstanden?

Nach der Landtagswahl 2011 wurde über Bürgerbeteiligung und Jugendbeteiligung viel diskutiert. Es war klar, dass etwas passieren sollte, aber die Verhandlungen zwischen der Koalition aus Grünen und SPD und der CDU Opposition wegen einer mögliche Wahlrechtsreform bei der Landtagswahl zogen sich hin.

Die Grünen wollten eine weitgehende Lösung mit Absenkung des aktiven Wahlalters bei der Landtagswahl auf 16 Jahre. Die CDU war dagegeben. Im März 2013 war noch wenig erreicht und wir beschlossen, dass es jetzt Druck von außen benötigte und gründeten unsere Initiative. Im April begannen wir mit unserer landesweiten Kampagne für verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung.

Gleichzeitig hatte der Dachverband der Jugendgemeinderäte eine kleinere Kampagne initiiert, die Jugendgemeinderäte als verbindliches Instrument für Jugendbeteiligung festschreiben sollte. Es war jedoch längst klar, dass es eine Methodenvielfalt bei Beteiligungsinstrumenten und -Formaten braucht und mit einem Fokus alleine auf Jugendgemeinderäte eine Kinderbeteiligung nicht abgedeckt war.

Welche Formulierungen und Inhalte des § 41a GemO spiegeln Ihre Ziele wider?

Der § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) erklärt Kinder- und Jugendbeteiligung zu einer Pflichtaufgabe der Gemeinde – nicht einfach als netten Zusatz oder einer Gnade gegenüber jungen Menschen. Er geht auch von kompetenten jungen Menschen aus, die selbst wissen was sie wollen und nicht bevormundet werden müßen von Erwachsenen.

Gerade das verändert die Dynamik. Die Akteure müssen nicht mehr begründen, warum Beteiligung gebraucht wird, sondern sie erfüllen ihre Pflicht, Angebote zu unterbreiten.

Gleichzeitig gibt es für die Kinder und Jugendlichen, so wie für Erwachsene auch, keine Pflicht sich politisch zu beteiligen. Auch das zeichnet eine Demokratie aus.

Darüber hinaus gibt es ein einfaches Verfahren, einen Jugendgemeinderat durchzusetzen und seine Rechte sind umfassend geregelt bis hin zum Budgetrecht – das ist alles vorbildlich. Im Rückblick hat unsere Kampagne einen sehr guten Prozess angestoßen, in dessen Verlauf unsere wesentlichen Forderungen vom Landtag berücksichtigt wurden.

Mit welchen Forderungen konnten Sie sich nicht durchsetzen?

Wir hätten gerne ein Verbandsklagerecht gehabt. Damit Jugendverbände, wie etwa die Jugendringe oder etwa die Pfadfinder klagen können. Jugendliche oder Kinder werden kaum selbst zum Verwaltungsgericht gehen und ihre verletzten Rechte durchsetzen. Dafür braucht es Fürsprecher, so wie in anderen Bereichen – wie etwa bei den Behindertenverbänden – auch.

Und dann hätte es eine Informationskampagne vom Land und den Kommunen benötigt – etwa ein Anschreiben an alle Kinder und Jugendlichen, um sie darüber zu informieren, sowie eine ordentliche Website und Social Media-Kampagne und ein Aufnahmen in den Bildungsplan. Aber Beteiligung und Schule laufen sich strukturell leider häufig zuwider.

Welche Wirkung erhoffen Sie sich von der Neuformulierung?

Mehr Beteiligung! Und dann auch ein Umdenken bei den Bürgermeister*innen und in der Verwaltung. Es ist ja einfach wenn ich im Rathaus sitze und vielleicht noch mit meinen Amtsleitern und dem Gemeinderat spreche. Aber zum gemeinsamen Gestalten braucht es auch die Leute außerhalb des Rathauses. Das ist sicher ein langer Weg, eine gesetzliche Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch das Denken und der eigene Anspruch muss sich ändern. Bei den Gemeinden, die Angebote machen, aber auch bei den Bürgern, die Initiative zeigen müssen, wenn sich etwas ändern soll. Aktiver Bürger zu sein braucht Zeit, Kraft und auch Kompetenzen, egal wie alt man ist.

Haben Sie weitere Forderungen bezüglichen der Kinder- und Jugendbeteiligung an die (Landes-) Politik für die Zukunft?

Die (Landes-) Politik sollte verstärkt dazu beitragen, Kompetenzen zum politischen Engagement zu vermitteln. An Kinder in der Schule, aber auch an uns Erwachsene. Das ist zum einen die Fähigkeit, sich zu informieren: Wie erkenne ich Fake News? Wie diskutiere ich auf Social Media? Wie schaffen wir es, dass wir nicht zu einer simulativen Demokratie verkommen, in der den Bürgern eine Beteiligung über die Gestaltung der Spielstraße oder des neuen Sportplatzes vorgespielt wird, während wichtige Fragen und Entscheidungen an Märkte, nicht-staatliche und nicht demokratisch legitimierte Akteure delegiert werden?
Dafür muß die Politik auf allen Ebenen mehr Angebote schaffen. Weiterlesen

offener Brief and Gemeinderat und OB von Heidelberg

Offener Brief and Gemeinderat und OB von Heidelberg

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

wir haben erfahren, dass es Anträge einzelner Parteien gibt unter anderem den Jugendgemeinderat der Stadt Heidelberg abzuschaffen.

Wir gehen davon aus, das ein solcher Antrag keinen Bestand haben kann, da die Gemeindeordnung in §41a vorschreibt: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten.”

Allenfalls könnte der Gemeinderat das bestehende Jugendbeteiligungskonzept durch ein Neues ersetzten, ein vollständiger Verzicht wäre klar rechtswidrig und der Oberbürgermeister müsste einen solchen Beschluss nach §43 der Gemeindeordnung wiedersprechen.

Zudem hätte 150 Jugendliche jederzeit das Recht nach §41a Absatz 2 die Einführung eines solchen von der Gemeinde zu verlangen.

Wer mehr Bürgerbeteiligung fordert, der sollte bedenken das Beteiligung nicht nur durch Wahlen oder Volksentscheide durchgeführt wird, sondern auch durch Jugendbeteiligung und Jugendgemeinderäte oder viele andere Formen des Mit-Redens. Die Hürden für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerversammlungen auf Kommunaler Ebene wurden übrigens in der letzten Legislaturperiode vom Landtag deutlich abgesenkt. Die Informationsrechte der Bürger gestärkt.

Weitergehende Forderung nach Vereinfachung von Volksentscheiden auf Landesebene, scheiterten jedoch an der Zustimmung der CDU.
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Leserbrief: Jugendparlament Ulm Neustart

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ruschitzka,

zu ihrem Artikel “Das Jugendparlament erfindet sich neu” juckt es mich doch ein wenig in den Fingern. Da heißt es:
“Im vielleicht wichtigsten Punkt geht es um mehr Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Bei jugendrelevanten Themen wünschen sich die Jugendlichen mehr Informationen aus dem Rathaus und mehr Mitbestimmung im Rathaus. Man will einbezogen werden, man möchte am liebsten mit abstimmen. Doch diesen Zahn muss sich Dana Hoffmann schnell ziehen lassen. Das, so OB Gunter Czisch und FWG-Rätin Helga Malischewski unisono, sieht die Gemeindeordnung nicht vor”

Tatsächlich sieht der neue §41a der Gemeindeordnung sehr viel Kinder- und Jugendbeteiligung vor: “Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.”

Daher Jugendliche habe ein Recht Beteiligt zu werden. Und ja ein Beteiligungsvorgang könnte dann auch so aussehen, das nach der Diskussion mit den Jugendlichen auch abgestimmt wird. Etwa wenn es verschiedene Varianten über die Verwendung von Geld aus einem Jugendbeteiligungshaushalt gibt, verschiedene Ideen wie man eine Sportanlage gestalten kann, oder, oder… So kann der Gemeinderat sein Entscheidungsrecht auf die tatsächlich betroffenen verlagern.
Das macht Sinn: Denn nur durch Demokratie handeln, lernt man Demokratie.
Übrigens wenn man dieses Recht auf Beteiligung missachtet, dann handelt die Gemeinde rechtswidrig und macht ihre Entscheidungen auch vor dem Verwaltungsgericht angreifbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Müller

***

Übrigens: auf den Leserbrief hin habe ich doch einige sehr postive Rückmeldungen aus Ulm erhalten und hoffe, dass die dortige Neukonzeption erfolgreich sein wird.

SüdwestPresse lobt Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg

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Wir sind groß in der Südwestpresse zum Thema Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg: (Und auch in der Gmünder Tagespost):

Der 14. Oktober 2015 war ein Mittwoch – und für Sebastian Müller ein Freudentag. In Deutschland tobt seit Sommer die Diskussion um Flüchtlinge und überdeckt vieles. Zum Beispiel, dass der Landtag in Stuttgart nahezu unbemerkt den Paragrafen 41a der Gemeindeordnung ändert. Dabei ist das für die kommunale Politik durchaus von Bedeutung, ist sie seit Inkrafttreten der Modifikation doch verpflichtet, „Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen“. (…)

Genau dafür hat Müller, Masterstudent der Soziologie, lange gekämpft. 2000 Unterschriften hatten er und einige Mitstreiter gesammelt und 2013 im Landtag überreicht. Mit der Änderung des Paragrafen im vergangenen Herbst können ein Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung nun schneller gegründet werden. (…)

„Das ist schon sehr weitgehend“, findet Müller. Der Südwesten sei vorne dabei, was die Partizipation von Jugendlichen anbetrifft, sagt der 33-Jährige, der sich selber bei der Jungen Liste in Freiburg engagierte und im Gemeinderat saß.“

 

Damit hat endlichmal eine größere Zeitung die Änderung des §41a aufgegriffen und bereichtet was sich alles gutes für junge Menschen getan hat.

Wir haben inzwischen eine Crowdfunding Kampagne gestartet um die Arbeit der Studiengruppe im neuen Jahr vorran zu bringen. http://www.bw-crowd.de/jugendbeteiligung2016.

Studiengruppe Jugendbeteiligung startet Crowdfunding-Kampagne

Studiengruppe Jugendbeteiligung startet Crowdfunding-Kampagne

Am 14. Oktober 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Gemeindeordnung reformiert. Jetzt sollen Kinder und müssen Jugendliche bei allen sie betreffenden Fragen in den Gemeinden angemessen beteiligt werden.

Kann man von einer gelebten Beteiligungspraxis sprechen, wie Städtetag und Kommunalverbände beteuern?
Die Studiengruppe Jugendbeteiligung sieht hier noch ein großes Potenzial nach oben. „Es ist keine Frage des Alters, sondern eine Frage der politischen Kultur und des Willens zur Beteiligung”, so Sebastian Müller aus Freiburg, Initiator der Studiengruppe.

„Damit die Gesetzesänderung nun in praktische Mitbestimmung übersetzt werden kann, müssen Kinder und Jugendliche erst einmal von ihren neuen Rechten erfahren. Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern”, ergänzt Urs Unkauf aus Hechingen, Mitinitiator der Studiengruppe.

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„Nach unserer erfolgreichen Kampagne von 2013, deren Forderungen der Gesetzgeber größtenteils aufgenommen hat, sammeln wir aktuell im Rahmen einer Crowdfunding-Kampagne, um für die neuen Beteiligungsrechte dort werben zu können, wo viele Jugendliche Zeit verbringen – in den sozialen Medien”, ergänzt Heinrich Freer aus Nürtingen, Mitglied der Studiengruppe.

 Noch knapp 50 Tage läuft die Kampagne, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://www.bw-crowd.de/jugendbeteiligung2016.

 Mit dem Geld möchte die Studiengruppe einerseits Werbung für Beteiligung in den sozialen Medien schalten. Andererseits soll ein Brief an alle Gemeinden in Baden-Württemberg bis 20.000 Einwohner versandt werden, um über die neue Gesetzeslage aufzuklären.

Jede Spende, besonders auch kleinere Beträge, ist herzlich willkommen und hilft!

Für alle Spender winken zudem attraktive Prämien auf der Seite von BW-Crowd.

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Info-Kampagne: Beteiligung – dein Recht!

Info-Kampagne: Beteiligung – dein Recht!

Mach mit bei der Crowdfunding Kampagne

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den § 41a der Gemeindeordnung geändert: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden politischen Fragen wird für Gemeinden verpflichtend.
Damit Kinder und Jugendliche aber von diesem Recht bewussten Gebrauch machen können, müssen sie davon wissen! Daher planen wir, über soziale Medien, unser Blog sowie mit Kooperationspartnern wie dem Landesjugendring und dem Dachverband der Jugendgemeinderäte darüber auf breiter Basis zu informieren. Zugleich wollen wir damit für gelebte Beteiligung junger Menschen in den Kommunen werben.

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Worum geht es in diesem Projekt?
Wir sammeln Geld und schalten dafür auf Facebook und anderen soziale Medien Werbung, um Kinder und Jugendliche über ihr Beteiligungsrecht aufklären zu können. Weiterhin informieren wir die kleinen Gemeinden in Baden-Württemberg über diese neue Aufgabe.

Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?
Jeder Jugendliche und jedes Kind sollen über sein Recht auf Beteiligung bei den sie betreffenden Fragen wissen!
Zielgruppe: Alle von 0 -18 Jahren in Baden-Württemberg.
Ziele: Aufklärung über Beteiligungsrechte und gelebte Beteiligungspraxis in den Kommunen.

Warum solltest du dieses Projekt unterstützen?
Damit Kinder und Jugendliche von ihrem Recht auf Beteiligung wissen und sich somit aktiv am Leben einer modernen, demokratischen Bürgergesellschaft beteiligen können. Nur wer von seinen Rechten weiß, der kann sie auch wahrnehmen und somit die gesellschaftlichen Belange aktiv mitgestalten.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wir schalten gezielte Werbung in den sozialen Medien (insbesondere Facebook), um Kinder und Jugendliche auf ihre Rechte an einer angemessenen Beteiligung im kommunalpolitischen Kontext aufmerksam zu machen. Budget hierfür ca. 250 Euro.
Daneben schreiben wir alle Gemeinden bis 20.000 Einwohner an und weisen sie auf diese nun geltende Beteiligungspflicht hin. Budget ca. 200 Euro.
Weitere Kosten, etwa für Grafiker, Design von Anzeigen: ca. 50 Euro.
Wir geben kein Geld für Personal- oder Betriebskosten aus.

Resourcen für Kinder und Jugendbeteiligung

Publikationen zum neuen §41a

 

Methoden für Kinder – und Jugendbeteiligung

 

Gastbeitrag in der Geislinger Zeitung: Geislingen braucht den Rat von Kindern und Jugendlichen

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Sebastian Müller hat in der Geislinger Zeitung einen Gastkommentar veröffentlicht und nimmt darin Stellung zur Diskussion um Kinderbeteiligung in Geislingen. Hier der Kommentar zum nachlesen:

Geislingen braucht den Rat von Kindern und Jugendlichen

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 14.10.2015 den § 41a der Gemeindeordnung geändert und beschlossen: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.

Diese Beteiligung ist bei jedem Vorhaben durchzuführen, das die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt oder wenn eine Planung Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche zumindest mitbetrifft: Etwa wenn es um Einrichtungen geht, die von Kindern oder Jugendlichen besonders intensiv genutzt werden, also Sportanlagen, Fahrradwege, Schulen, Schulhöfe, Kinderbetreuungseinrichtungen, oder Spiel- und Bolzplätze. Sogar wenn im Rahmen von Bauleit-, Verkehrs- und Freiraumplanung, öffentliche Freiräume mitbetroffen sind, in denen sich Kinder oder Jugendliche aufhalten und aktiv werden.

Seit 1.12. haben Jugendliche damit einen Anspruch auf Beteiligung. Wird auf diese verzichtet, handelt die Gemeinde rechtswidrig!

Politische und Verwaltungsentscheidungen können dann leicht angefochten werden. Geislingen braucht also den Rat von Kindern und Jugendlichen. Eine Gemeinde darf z.B. diese Beteiligungsrechte auf einen Jugendgemeinderat oder Ähnliches übertragen. Ein Jugendgemeinderat aus Jugendlichen kann jedoch keine Kinder vertreten. Dafür braucht es eigene Beteiligungsformen. Vorbilder dafür gibt es genug.

Die Erfahrung zeigt, dass Kinder und Jugendliche großes Interesse an Beteiligungsprozessen haben. Wichtig ist hier aber, dass sie kinder- bzw. jugendgerecht ablaufen. Auf längere Sicht haben sich viele Entscheidungen, bei denen diese Altersgruppen beteiligt wurden, als qualitativ hochwertig erwiesen. Beteiligung hilft Fehlplanungen zu minimieren und spart damit unnötige Ausgaben, selbst wenn die Planungen etwas länger dauern. Weiterlesen