Mehr oder weniger unbemerkt hat der Landtag, als Teil der Kommunalreform, auch die Rechte von Kindern – und Jugendlichen gestärkt. (Link zur PDF mit den Beschlüssen der 15. Wahlperiode vom 14.10.2015)
Der neue § 41a der Gemeindeordnung lautet nun:
§ 41a
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20,
in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50,
in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150,
in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250
in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.
Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.
(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.
(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Um fang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.“
Damit haben nun zum ersten Mal in der Geschichte von Baden-Württemberg, Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, an den für sie relevanten Themen und Entscheidungen beteiligt zu werden. Das ist nicht alles was die Studiengruppe Jugendbeteiligung in ihrer Kampagne gefordert hat, aber ein guter Schritt.
Als weiterer Punkt – auch das begrüßen wir – haben nun Kinder- und Jugendliche das Recht, einen Jugendgemeinderat einzufordern: In einer kleinen Gemeinde reicht es aus, wenn bereits alle Jugendliche aus einer Schulklasse dafür unterschreiben in einer Stadt wie Freiburg, reicht es wahrscheinlich aus, wenn die zwei Stufen einer Schule sich für diese Forderung einsetzten. Damit gibt es nun zum ersten Mal ein Recht auf einen Jugendgemeinderat!
Pingback: Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks im Interview: “Kommunen müßen zukünftig Jugendliche bei vielen Dingen zwingend beteiligen” | Studiengruppe Jugendbeteiligung
Pingback: Anne Lütkes: “Kommunen müssen zukünftig Jugendliche bei vielen Dingen zwingend beteiligen” | Studiengruppe Jugendbeteiligung
Pingback: Studiengruppe Jugendbeteiligung startet Crowdfunding-Kampagne | Studiengruppe Jugendbeteiligung
Pingback: Zielsetzungen, Möglichkeiten und Formen der Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg sowie die Änderung der Gemeindeordnung – KONTRA