Archiv der Kategorie: Berichte und Erfahrungen

Interview mit der LpB für den neuen Leitfaden zu Jugendbeteiligung

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Sebastian Müller im Gespräch mit Gisela Erler, Staatsrätin für Beteiligung

Wie ist Ihre Initiative entstanden?

Nach der Landtagswahl 2011 wurde über Bürgerbeteiligung und Jugendbeteiligung viel diskutiert. Es war klar, dass etwas passieren sollte, aber die Verhandlungen zwischen der Koalition aus Grünen und SPD und der CDU Opposition wegen einer mögliche Wahlrechtsreform bei der Landtagswahl zogen sich hin.

Die Grünen wollten eine weitgehende Lösung mit Absenkung des aktiven Wahlalters bei der Landtagswahl auf 16 Jahre. Die CDU war dagegeben. Im März 2013 war noch wenig erreicht und wir beschlossen, dass es jetzt Druck von außen benötigte und gründeten unsere Initiative. Im April begannen wir mit unserer landesweiten Kampagne für verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung.

Gleichzeitig hatte der Dachverband der Jugendgemeinderäte eine kleinere Kampagne initiiert, die Jugendgemeinderäte als verbindliches Instrument für Jugendbeteiligung festschreiben sollte. Es war jedoch längst klar, dass es eine Methodenvielfalt bei Beteiligungsinstrumenten und -Formaten braucht und mit einem Fokus alleine auf Jugendgemeinderäte eine Kinderbeteiligung nicht abgedeckt war.

Welche Formulierungen und Inhalte des § 41a GemO spiegeln Ihre Ziele wider?

Der § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) erklärt Kinder- und Jugendbeteiligung zu einer Pflichtaufgabe der Gemeinde – nicht einfach als netten Zusatz oder einer Gnade gegenüber jungen Menschen. Er geht auch von kompetenten jungen Menschen aus, die selbst wissen was sie wollen und nicht bevormundet werden müßen von Erwachsenen.

Gerade das verändert die Dynamik. Die Akteure müssen nicht mehr begründen, warum Beteiligung gebraucht wird, sondern sie erfüllen ihre Pflicht, Angebote zu unterbreiten.

Gleichzeitig gibt es für die Kinder und Jugendlichen, so wie für Erwachsene auch, keine Pflicht sich politisch zu beteiligen. Auch das zeichnet eine Demokratie aus.

Darüber hinaus gibt es ein einfaches Verfahren, einen Jugendgemeinderat durchzusetzen und seine Rechte sind umfassend geregelt bis hin zum Budgetrecht – das ist alles vorbildlich. Im Rückblick hat unsere Kampagne einen sehr guten Prozess angestoßen, in dessen Verlauf unsere wesentlichen Forderungen vom Landtag berücksichtigt wurden.

Mit welchen Forderungen konnten Sie sich nicht durchsetzen?

Wir hätten gerne ein Verbandsklagerecht gehabt. Damit Jugendverbände, wie etwa die Jugendringe oder etwa die Pfadfinder klagen können. Jugendliche oder Kinder werden kaum selbst zum Verwaltungsgericht gehen und ihre verletzten Rechte durchsetzen. Dafür braucht es Fürsprecher, so wie in anderen Bereichen – wie etwa bei den Behindertenverbänden – auch.

Und dann hätte es eine Informationskampagne vom Land und den Kommunen benötigt – etwa ein Anschreiben an alle Kinder und Jugendlichen, um sie darüber zu informieren, sowie eine ordentliche Website und Social Media-Kampagne und ein Aufnahmen in den Bildungsplan. Aber Beteiligung und Schule laufen sich strukturell leider häufig zuwider.

Welche Wirkung erhoffen Sie sich von der Neuformulierung?

Mehr Beteiligung! Und dann auch ein Umdenken bei den Bürgermeister*innen und in der Verwaltung. Es ist ja einfach wenn ich im Rathaus sitze und vielleicht noch mit meinen Amtsleitern und dem Gemeinderat spreche. Aber zum gemeinsamen Gestalten braucht es auch die Leute außerhalb des Rathauses. Das ist sicher ein langer Weg, eine gesetzliche Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch das Denken und der eigene Anspruch muss sich ändern. Bei den Gemeinden, die Angebote machen, aber auch bei den Bürgern, die Initiative zeigen müssen, wenn sich etwas ändern soll. Aktiver Bürger zu sein braucht Zeit, Kraft und auch Kompetenzen, egal wie alt man ist.

Haben Sie weitere Forderungen bezüglichen der Kinder- und Jugendbeteiligung an die (Landes-) Politik für die Zukunft?

Die (Landes-) Politik sollte verstärkt dazu beitragen, Kompetenzen zum politischen Engagement zu vermitteln. An Kinder in der Schule, aber auch an uns Erwachsene. Das ist zum einen die Fähigkeit, sich zu informieren: Wie erkenne ich Fake News? Wie diskutiere ich auf Social Media? Wie schaffen wir es, dass wir nicht zu einer simulativen Demokratie verkommen, in der den Bürgern eine Beteiligung über die Gestaltung der Spielstraße oder des neuen Sportplatzes vorgespielt wird, während wichtige Fragen und Entscheidungen an Märkte, nicht-staatliche und nicht demokratisch legitimierte Akteure delegiert werden?
Dafür muß die Politik auf allen Ebenen mehr Angebote schaffen. Weiterlesen

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Leserbrief: Jugendparlament Ulm Neustart

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ruschitzka,

zu ihrem Artikel “Das Jugendparlament erfindet sich neu” juckt es mich doch ein wenig in den Fingern. Da heißt es:
“Im vielleicht wichtigsten Punkt geht es um mehr Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Bei jugendrelevanten Themen wünschen sich die Jugendlichen mehr Informationen aus dem Rathaus und mehr Mitbestimmung im Rathaus. Man will einbezogen werden, man möchte am liebsten mit abstimmen. Doch diesen Zahn muss sich Dana Hoffmann schnell ziehen lassen. Das, so OB Gunter Czisch und FWG-Rätin Helga Malischewski unisono, sieht die Gemeindeordnung nicht vor”

Tatsächlich sieht der neue §41a der Gemeindeordnung sehr viel Kinder- und Jugendbeteiligung vor: “Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.”

Daher Jugendliche habe ein Recht Beteiligt zu werden. Und ja ein Beteiligungsvorgang könnte dann auch so aussehen, das nach der Diskussion mit den Jugendlichen auch abgestimmt wird. Etwa wenn es verschiedene Varianten über die Verwendung von Geld aus einem Jugendbeteiligungshaushalt gibt, verschiedene Ideen wie man eine Sportanlage gestalten kann, oder, oder… So kann der Gemeinderat sein Entscheidungsrecht auf die tatsächlich betroffenen verlagern.
Das macht Sinn: Denn nur durch Demokratie handeln, lernt man Demokratie.
Übrigens wenn man dieses Recht auf Beteiligung missachtet, dann handelt die Gemeinde rechtswidrig und macht ihre Entscheidungen auch vor dem Verwaltungsgericht angreifbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Müller

***

Übrigens: auf den Leserbrief hin habe ich doch einige sehr postive Rückmeldungen aus Ulm erhalten und hoffe, dass die dortige Neukonzeption erfolgreich sein wird.

Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen

Und inzwischen wird es immer besser: Scheinbar hat die Verwaltung nicht einmal den Jugendgemeinderat über die geplanten Änderungen informiert, obwohl dieser letzte Woche noch eine Sitzung hatte!

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Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dehmer,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
werte Vertreter der Presse,

wahrscheinlich kennen Sie mich nicht, zusammen mit einigen Freunden habe ich im Jahr 2013 eine Unterschriftenlisten und Landesweite Kampagne für eine Änderung des § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg durchgeführt. Unser Ziel war es damals, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung zu verankern.
Siehe: https://studiengruppejugendbeteiligung.wordpress.com/2013/11/27/initiative-fur-verbindliche-kinder-und-jugendbeteiligung-in-baden-wurttemberg-ubergibt-im-landtag-mehr-als-2-000-unterschriften/.

Mit großer Freude haben wir bemerkt, dass der Landtag – ohne das dies groß von den Medien aufgegriffen wurde – die Gemeindeordnung geändert hat und die Gemeinden verpflichtet, Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen. Diese Regelung ist bundesweit führend, ähnliche Regelungen etwa in Schleswig-Holstein gehen nicht so weit.
Siehe: https://studiengruppejugendbeteiligung.wordpress.com/2015/10/17/landtag-von-baden-wuerttemberg-beschliesst-aenderung-des-%C2%A7-41a-der-gemeindeordnung/.

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Über die geplante Änderung bin ich nun ein wenig verwundert: Während eine Verankerung in der Hauptsatzung sicher sinnvoll ist, ist die konkrete Ausführung defizitär! Tatsächlich würden die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich zu beteiligen, eher verringert und nicht wie vom Gesetzgeber gedacht, erweitert.
Lassen sie mich darlegen, weshalb:

1. Beteiligung von Kindern durch den Jugendgemeinderat?

Kinder können nicht durch einen JUGENDgemeinderat beteiligt werden. Im Jungend(!)gemeinderat von Geislingen sind Personen ab der 7. Jahrgangsstufe vertreten und eben keine Kinder. Der Jugendgemeinderat ist für die Beteiligung von Jugendlichen zuständig.

Die Beteiligung von Kindern wäre eine zusätzliche Aufgabe, die bedeutet, dass sich der Jugendgemeinderat auch noch um die Beteiligung von Kindern kümmern müsste. Mit ähnlicher Logik könnte man ihn auch bitten sich um die Beteiligung von Ausländern, Behinderten oder Senioren zu kümmern.

Daher muss für die Beteiligung von Kindern eine für diese zuständige Stelle bzw. Institution geschaffen werden, etwa ein Kinderbeirat oder ein Kinderbeauftragter oder Kinder müssten vorhabensbezogen gehört werden. Dies kann in der Form von Hearings oder ähnlichem geschehen.

2. Beteiligung von Jugendlichen außerhalb des Jugendgemeinderates?

Mir erscheint problematisch, dass sich ausschließlich der Jugendgemeinderat um die kommunalpolitische Willensbildung von Jugendlichen kümmern soll. Andere Institutionen, welche aus ihrem Selbstverständnis hinaus sich auch darum kümmern, etwa die Jugendverbände oder die Jugendzentren werden hier ausgeklammert.

3. Beteiligung von Jugendlichen, bei sie betreffenden Vorhaben?

Es gibt in Geislingen – wie in jeder Gemeinde – eine Vielzahl von Vorhaben die jugendrelevant sind, manchmal aber auch nur für bestimmte Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen. Etwa wenn es sich um die Gestaltung eines bestimmten Platzes oder ähnliches handelt, bei dem sicher der Jugendgemeinderat zu hören ist. Bei dem es aber auch intelligent und sinnvoll erscheint, die Nutzer (oder geplanten Nutzer) zu beteiligen.

4. Vermeintliche Rechtssicherheit

Während die Verwaltung hier sicher Rechtssicherheit herstellen will und zügig auf die gesetzlichen Änderungen reagieren, ist es aber auch sinnvoll über die Art und Weise, wie Kinder- und Jugendliche zu beteiligen sind, mit diesen zu diskutieren und gemeinsam zu überlegen, wie die Beteiligung geregelt werden soll.

Die Regelung ist neu. Wir wissen noch nicht, wie Gerichte auf eine mangelnde Beteiligung reagieren werden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Abschieben von Kinderbeteiligung an den Jugendgemeinderat nicht von ihnen anerkannt werden wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

ich denke es wäre sinnvoll diese Vorlage zu vertagen und nochmal zu überarbeiten.

Eine Veröffentlichung dieses Schreibens auf unserem Blog, behalten wir uns vor.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Müller

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Praktische Informationen zur Umsetzung des neuen Beteiligungsparagraphen

Hier findest du Informationen zum Einrichten eines neuen Jugendgemeinderates.

Hier findest du den Antrag als Word Datei zum Download (Stand 18.10.2015): AntragEinrichtungJGRnach41a

Hier einige häufig gestellte Fragen (STand 18.10.2015)

Wie sammle ich Unterschriften für einen Jugendgemeinderat in meiner Gemeinde?

Das ist relativ einfach. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist geregelt, das Jugendliche den Gemeinderat ihrer Gemeinde auffordern können einen einzurichten. Es müssen nur genügend Jugendliche darfür unterschreiben.

Dann muss dieser Antrag bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder zugeschickt werden. Persönlich abgeben im Rathaus ist netter.

Der Gemeinderat muss sich dann innerhalb von drei Monaten mit dem Thema beschäftigen. Er muss dazu auch die Antragsteller anhören.

Was genau ist ein Jugendgemeinderat?

Ein Jugendgemeinderat ist ist ein demokratisch legitimiertes, überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, das die Interessen der Jugend in der Stadt oder Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt. Dabei steht im Gesetz nicht genau, was ein Jugendgemeinderat ist. Jede Genmeiden entscheidet selber, wie dieser gewählt oder bestimmt wird. Es gibt auch Gemeinden die auf eine Wahl verzichten.

Jugendgemeinderatsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und in der Regel nicht parteigebunden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich mehr oder weniger nach der Einwohnerzahl der Kommune und wird in der Satzung festgelegt. In welchem Alter die Jugendlichen in den Jugendgemeinderat gewählt werden können, legt ebenfalls die Gemeinde fest; die Spanne reicht von zwölf bis 21 Jahren.

Das aktive und passive Wahlrecht haben Jugendliche unabhängig davon, welcher Nationalität sie angehören (anders als sonst bei Kommunalwahlen). In manchen Gemeinden entscheidet der Wohnort über die Wahlberechtigung, in anderen dürfen alle Jugendlichen wählen, die Schulen im Ort besuchen, unabhängig davon, wo sie wohnen

Wieviele Unterschriften brauche ich?
Um das Gesetz zu zitieren:
“Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20,
in Gemeinden mit bis zu
50 000 Einwohnern von 50,
in Gemeinden mit bis zu
200 000 Einwohnern von 150,
in Gemeinden mit über
200 000 Einwohnern von 250
in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.”

Es empfiehlt sich, einige Unterschriften mehr zu sammeln, da in der Regel, Menschen nicht wissen wo sie genau wohnen (kommt tatsächlich vor), ihre Namen nicht leserlich schreiben, oder sonst wie die Unterschriften als ungültig gewertet werden.

Woher weiß ich wie groß meine Gemeinde ist?
In der Regel schreiben dass die Gemeinden auf ihren Websites. Die meisten Gemeinde Websites sind Gemeindename.de, alternativ empfehlen wir die Suche auf Wikipedia, da steht es in der Regel auch.

An wen muss ich das schicken?
Das Formular musst du an die Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung deiner Heimatgemeinde schicken. Die Adresse findest du auf der Website deiner Gemeinde, auf Wikipedia oder einfach googeln.

Wie sollte das Formular aussehen?
Wir haben einen Entwurf (als Pdf und Word Datei) hier hinterlegt.
Aber der Antrag hat keine Formvorschriften. Es sollte jedoch darauf stehen: “Die Unterzeichner beantragen die Einrichtung eines Jugendgemeinderates”, es sollte die Namen, Adressen und Unterschriften der Menschen enthalten die den Antrag unterstützten und einen Ansprechpartner für die Gemeinde.

Wer darf unterschreiben?
Im Gesetz steht “Jugendliche”, wir gehen davon aus, das es sich dabei um Menschen die zwischen 10 und 18 Jahren alt sind. Andere gehen davon aus, das Jugendliche auch älter sein könnten. Im Jugendhilfegesetz ist von bis zu 27 Jahren die Rede. Wir empfehlen, dass die Personen unter 18 Jahre alt sind.
Wichtig ist weiterhin, das sie in der Gemeinde gemeldet sind, daher dort wohnen. Wo man wohnt (bzw. gemeldet ist) steht in der Regel im Personalausweis oder Schülerausweis.
Wir gehen davon aus, dass die Person kein Deutscher oder EU Bürger sein muss.

Was können Leute tun, die nicht unterschreiben dürfen?
Es empfiehlt sich für interessierte Erwachsene, Jugendliche die nicht unterschriftsberechtig sind eine weitere Liste vorzuhalten. Damit diese auch unterschreiben können um so ihre Unterstützung zu zeigen. Dann sind Leute die nicht unterschreiben dürfen, auch nicht beleidigt. Wir haben einen Vordruck hier hinterlegt.

Entstehen aus der Unterschrift Verpflichtungen? Muss ich etwa beim Jugendgemeinderat mitmachen?
Nein. Durch das unterschreiben auf der Unterschriftenliste entstehen keine weiteren Verpflichtung. Man muss weder etwas kaufen, noch Geld bezahlen, noch etwas weiteres tun. Die Gemeinde verkauft auch nicht die Adresse oder legt damit eine Liste an. Man muss auch nicht beim Jugendgemeinderat mitarbeiten.

Wieviel Zeit habe ich?
Du kannst dir zum sammeln ruhig Zeit lassen, im Gesetz sind keine Fristen vorgesehen.

Wer kann mir helfen? Wo finde ich weitere Informationen?

Auf den Websites findest du auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

Wie lautet das Gesetz?

Gemeindeordnung von Baden-Württemberg: §41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20, in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50, in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150, in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250 in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.

Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.“

Wie bringt man 16 und 17 Jahre alte Menschen zum Wählen?

Sebastian Müllers Blog

Warum ist die Wahlbeteiligung der 16 und 17 Jahre alten Wähler in großen Städten in Baden-Württemberg so unterschiedlich?

wahlbeteiligung Die Daten stammen von: Städtetag Baden-Württemberg (2014): Städterückmeldungen auf Städtetagsrundschreiben R24249/2014 vom 21.05.2014. Abgerufen am 29.05.2015 unter: http://www.jbw.de/fileadmin/Bildmaterial/News/Wahlbeteiligung_der_16-_und_17-Jaehrigen_bei_der_GR-Wahl_2014.pdf

Warum gehen im gleichen Bundesland in der Universistätsstadt Freiburg ca 16 % mehr der 16 und 17 Jährigen wählen und was kann man Gemeinden raten um die Wahlbeteiligung dieser Zielgruppe zu erhöhen?

Damit setze ich mich in einem Wettbewerbsbeitrag für die Stiftung der Rechte zukünftiger Generationen auseinander, den ich zusammen mit Urs Unkauf und Philipp Oser geschrieben habe.

Wir haben uns zunächst die Aktivitäten in zwei Städten mit hoher Wahlbeteiligung (Freiburg und Esslingen) und dann die in Städten mit niedriger Wahlbeteiligung (Konstanz und Karlsruhe) angeschaut. Dabei sind unsere Grundannahmen:

1. Politische Mobilisierung kann die Wahlbeteiligung junger Menschen erhöhen.

2. Die Wahlbeteiligung junger Wähler steigt, wenn einer oder mehrere der folgenden Faktoren im Wahlkampf eine…

Ursprünglichen Post anzeigen 424 weitere Wörter

Gründungserklärung des „Forum Jugendpolitik“

Nicht der Vergangenheit, sondern der Zukunft gehört die Demokratie!“

Wir sehen in der Zukunft die Chancen für die Realisierung breiter Angebote politischer Partizipation von Kindern und Jugendlichen als essentiellen Aspekt einer nachhaltigen, allen Generationen gerecht werdenden und zukunftsorientierten Politik. Die Beteiligung von jungen Menschen an der Gestaltung unserer Gesellschaft durch politische Prozesse, die durch demokratische Formen der Einflussnahme die Möglichkeit zu realen Veränderungen bieten, kann unsere Demokratie in vielfältiger Weise bereichern und zum Besseren hin entwickeln.

Wir sind der Überzeugung,

  • dass sie in ihrem politischen Denken und Handeln bestrebt und gewillt sind, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen ihre Lebenswelt betreffenden Fragen aktiv zu fördern.

  • dass es für dieses Anliegen unabkömmlich erscheint, die wissenschaftliche Forschung hierzu mit den Erfahrungen der Akteure in der politischen Praxis konstruktiv zu vernetzen.

  • dass alle Formen der Jugendbeteiligung grundsätzlich gleich in ihrer Legitimation erscheinen, so sie demokratisch verfasst sind und die Beteiligung junger Menschen am politischen Geschehen zu fördern vermögen.

  • dass es für Jugendbeteiligung kein „Patentrezept“ gibt und die Formen, Möglichkeiten und Grenzen derselben vor dem Hintergrund des jeweiligen politischen Raumes, beispielsweise einer Kommune, in einem sachorientierten Dialog von den Betroffenen auszuhandeln sind.

  • dass die oben gennannten Punkte des Nachdenkens und Forschens über, sowie das Fordern von Jugendbeteiligung übergeordneter Strukturen bedarf, die sich als handlungsfähige Instrumentarien einer partizipationsorientierten Politik verstehen und in ihrem Handeln auf eine solche Entwicklung hinwirken.

Zu diesem Zweck gründen wir das Forum Jugendpolitik (FJP), welches allen an Kinder- und Jugendbeteiligung Interessierten eine Plattform des Meinungsaustausches, der fachlichen Kommunikation, der Wissenschaftsförderung und des politischen Handelns für Kinder- und Jugendbeteiligung bieten soll.

Die praktische Tätigkeit des ‚Forum Jugendpolitik‘ (FJP) soll folgende Komponenten umfassen:

  • Herausgabe einer Zeitschrift (anfangs halbjährlich), die sich mit Fragestellungen rund um den erweiterten Themenkomplex der Jugendpartizipation befasst. Diese Zeitschrift versucht die Balance zwischen fachwissenschaftlichen sowie populärwissenschaftlichen Beiträgen zu finden. Ein hohes Niveau der Beiträge von sachkundigen Autoren wird durch die Redaktion garantiert.
  • Organisation von Tagungen und Konferenzen, die sich mit praktischen und theoretischen Fragestelllungen beschäftigen, welche das politische Geschehen im Sinne der oben genannten Ziele positiv beeinflussen soll. Zudem soll der Austausch zwischen Akteuren und Wissenschaftlern im Allgemeinen gefördert werden.

Das Forum Jugendpolitik (FJP) soll zunächst als nicht eingetragener Verein im Sinne des BGB agieren. Die Koordination erfolgt in gemeinschaftlicher Absprache durch alle Unterzeichner dieser Erklärung, die hier Verantwortung übernehmen möchten. Transparenz und demokratische Mitbestimmung bilden die Grundlagen aller internen Kommunikations- und Entscheidungsprozesse.

Das Forum Jugendpolitik (FJP) steht allen Personen und Institutionen zur Kooperation und Mitarbeit offen, die sich inhaltlich mit den oben genannten Zielen identifizieren.

Der lokale Schwerpunkt des Forum Jugendpolitik (FJP) soll zunächst in Baden-Württemberg liegen. Perspektivisch werden Kooperationen, Projekte und Studien in ganz Deutschland angestrebt.

Das Forum Jugendpolitik (FJP) versteht sich als erweiterte Fortführung der Studiengruppe Jugendbeteiligung und wird an deren Arbeit anknüpfen.

Tübingen, den 22. Januar 2015

Erstunterzeichner:

Urs Unkauf
Jugendgemeinderat Hechingen a.D., Beirat Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg a.D., Jugendgemeinderat Tübingen

Heinrich Freer
Jugendgemeinderat Nürtingen a.D.

Amanda Mullaj
2. Vorsitzende Jugendgemeinderat Heidelberg

Vatan Ukaj
Jugendgemeinderat Schwäbisch Gmünd a.D.

Sebastian Müller
Stadtrat Junges Freiburg a.D., Gründungsmitglied Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg

Christian Woitelliet
Jugendgemeinderat Bisingen a.D., Jugendgemeinderat Tübingen

Sanel Dacic
Kreisvorsitzender Jusos Zollernalb

Tim Sonnenmoser
Vorstandsmitglied Jugendgemeinderat Tübingen

Jessica Karrer
Vorstandsmitglied Jugendgemeinderat Tübingen

Wählen gehen: 16 – 18 Jährige Freiburger Überdurchschnittlich!

Aus Freiburg werden Rekordwerte bei der Wahlbeteiligung von 16 – 18 Jährigen gemeldet!

Sebastian Müllers Blog

Junges Freiburg beim Erstwähleraktionstag

Während viele dramatisch besorgt waren, wenn die 16 jährigen wählen, dann sinkt die Beteiligung an der Kommunalwahl noch mehr. Hat sich jetzt in Freiburg genau das Gegenteil gezeigt: 58 Prozent der 16- und 17-jährigen Erstwähler haben bei Kommunalwahl ihr Wahlrecht genutzt – mehr als in jeder anderen Stadt in Baden-Württemberg und die Wahlbeteiligung der 16- und 17-jährigen lag hier mit besagten 58 Prozent deutlich über der allgemeinen Beteiligung (51,4 Prozent) –auch das ist in Baden-Württemberg einzigartig.

Das zeigt, dass der Freiburger Erstwähler Aktionstag im Rathaus eine gute Sache war. Aber auch die attraktiven Angebote der Parteien und Listenvereinigungen mit zahlreichen jungen Kandidaten, endlich auf fast allen Listen und vorderen Plätzen, eben auch wichtig sind um junge Menschen zum wählen zu bringen.

Genaue Daten in den angehängten Pressemitteilungen der Stadt Freiburg:

16-07 abi erstwähler rekord (PDF)

16-07 anlage zu pm abi erstwähler rekord (PDF)

Ursprünglichen Post anzeigen

Urs und Sebastian stellen ihren Artikel vor

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Sebastian und Urs haben am Freitag ihr Konzept für Artikel zum Thema Jugendbeteiligung vorgestellt. Bis er dann tatäschlich geschrieben wird, wird es noch ein wenig dauern, wir haben auch noch Zeit. Aber das Konzept steht schonmal und wir freuen uns: Vortrag_Uni_Tuebingen_Beteiligung_ohneBilder

Das Thema Jugendgemeinderat bekommt übrigens seinen eigenen Artikel, da freuen wir uns auch drauf.

Weil der Text zum Thema Kinderbeteiligung nicht so gut leesbar ist, hier nochmal das Foto. Draufklicken dann wird es größer:

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Jörg Tremmel hat einen sehr spannenden Aufsatz zum Thema: Kinderwahlrecht und Demokratie geschrieben. (Link)

Danke

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Am Mittwoch, den 27.11. haben wir unsere Unterschriften vor dem Landtag in Stuttgart übergeben. Hier sieht man die Fraktionsvorsitzende der Grünen Edith Sitzmann, und rechts davon Claus Schmiedel (SPD), Peter Hauk (CDU) und etwas im Hintergrund Dr. Rülke (FDP/DVP) die Unterschriften entgegen nehmen. Sebastian Müller und Urs Unkauf von der Kampagne halten die Schachtel mit den Unterschriften. Das Foto entstand vor dem Übergangslandtag in Stuttgart, da der richtige gerade saniert wird.

(mehr Bilder von der Übergabe)

Damit enden 7 engagierte Monate Kampagne, in denen es unser Ziel war für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu werben. Neben der Sammlung von Unterschriften, war es uns wichtig mit den Menschen, besonders Politikern und Journalisten ins Gespräch zu kommen.

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Wir haben in Freiburg und Karlsruhe diskutiert.

sebastianbeigiselaerler

Haben Politiker_Innen zahlreiche Hintergrungespräche geführt, darunter neben der Staatsräting für Bürgerbeteiligung auch:

  • Silke Krebs Ministerin im Staatsministerium
  • Thomas Poreski MdL (Grüne)
  • Alexander Salomon
  • Florian Wahl MdL (SPD)
  • Nikolaus Sakellariou MdL (SPD)
  • Gabi Rolland (SPD)
  • Patrick Schreiner und Viktoria Schmid
  • Gerda Stuchlik Bürgermeisterin für Umwelt, Schule, Bildung der Stadt Freiburg

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Wir hatten die Unterstützung von fast allen Jugendorganisationen in Baden-Württemberg. Besonders danken möchten wir Dominik Bär vom Deutschen Kinderhilfswerk und Udo Wenzel vom Landesjugendring.

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Zu guter letzt ein Foto, wie alles begann am 29.5. in der Fußgängerzone in Freiburg. Hier unterschreibt gerade Lena Pryzbilla von ArTik, während der Jugendgemeinderat Hechingen zuschaut und Urs zufrieden lächelt.

Wie geht es jetzt weiter?

In den kommenden Tagen machen wir eine Dokumentation unserer Kampagne. Zudem warten wir auf die Antwort des Petitionsausschusses, die Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen und werden uns vielleicht auch noch auf den einen oder anderen Preis bewerben. Vielleicht gibt es auch 2014 eine weitere Aktion der Studiengruppe. Wir sind für vieles offen.

Allen die uns untersützt, geholfen, unterschrieben, beraten und mit uns diskutiert haben:
Vielen herzlichen Dank!

unterwegs zur Kinder- & Jugendbeteiligung in Freiburg

Sebastian Müllers Blog

Die Fraktionsgemeinsschaft Junges Freiburg / Die Grünen war unterwegs zu ausgewählten Orten der Kinder- und Jugendbeteiligung in Freiburg.

Los ging es in der Kita Fabrik in der Habsburgerstrasse. Die Kita liegt ein wenig versteckt im ersten Stock des alten Fabrikgeländes, bei einem Fahrradladen, Motorradclub und auch diversen anderen Institutionen die sich dort auf dem Gelände befinden. Dort erläurterten uns die Erzieher (beides Männer, erstaunlich, da nur 3% aller Erzieher Männer sind) ihr Beteiligungskonzept: Es gibt mindestens alle 2 Wochen Konferenzen mit den Kindern in der Gruppe in denen über Regeln und gemeinsame Aktionen oder Projekte entschieden wird.

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Die Kinder selbst haben uns dann die Regeln vorgestellt, die sie mit Hilfe von Smilies und Symbolen in den jeweiligen Räumen (Werkraum, Kuschelraum, Kitaraum,…) auf große Papiere in den jeweilien Zimmern geschrieben. Für die Kinder war es klar, obwohl nur gemalt und Symbole immer klar was die Regeln bedeuten.

Wichtig wurde uns bei…

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