Offener Brief and Gemeinderat und OB von Heidelberg
Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
wir haben erfahren, dass es Anträge einzelner Parteien gibt unter anderem den Jugendgemeinderat der Stadt Heidelberg abzuschaffen.
Wir gehen davon aus, das ein solcher Antrag keinen Bestand haben kann, da die Gemeindeordnung in §41a vorschreibt: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten.”
Allenfalls könnte der Gemeinderat das bestehende Jugendbeteiligungskonzept durch ein Neues ersetzten, ein vollständiger Verzicht wäre klar rechtswidrig und der Oberbürgermeister müsste einen solchen Beschluss nach §43 der Gemeindeordnung wiedersprechen.
Zudem hätte 150 Jugendliche jederzeit das Recht nach §41a Absatz 2 die Einführung eines solchen von der Gemeinde zu verlangen.
Wer mehr Bürgerbeteiligung fordert, der sollte bedenken das Beteiligung nicht nur durch Wahlen oder Volksentscheide durchgeführt wird, sondern auch durch Jugendbeteiligung und Jugendgemeinderäte oder viele andere Formen des Mit-Redens. Die Hürden für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerversammlungen auf Kommunaler Ebene wurden übrigens in der letzten Legislaturperiode vom Landtag deutlich abgesenkt. Die Informationsrechte der Bürger gestärkt.
Weitergehende Forderung nach Vereinfachung von Volksentscheiden auf Landesebene, scheiterten jedoch an der Zustimmung der CDU.
Weiterlesen