Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen

Und inzwischen wird es immer besser: Scheinbar hat die Verwaltung nicht einmal den Jugendgemeinderat über die geplanten Änderungen informiert, obwohl dieser letzte Woche noch eine Sitzung hatte!

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Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dehmer,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
werte Vertreter der Presse,

wahrscheinlich kennen Sie mich nicht, zusammen mit einigen Freunden habe ich im Jahr 2013 eine Unterschriftenlisten und Landesweite Kampagne für eine Änderung des § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg durchgeführt. Unser Ziel war es damals, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung zu verankern.
Siehe: https://studiengruppejugendbeteiligung.wordpress.com/2013/11/27/initiative-fur-verbindliche-kinder-und-jugendbeteiligung-in-baden-wurttemberg-ubergibt-im-landtag-mehr-als-2-000-unterschriften/.

Mit großer Freude haben wir bemerkt, dass der Landtag – ohne das dies groß von den Medien aufgegriffen wurde – die Gemeindeordnung geändert hat und die Gemeinden verpflichtet, Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen. Diese Regelung ist bundesweit führend, ähnliche Regelungen etwa in Schleswig-Holstein gehen nicht so weit.
Siehe: https://studiengruppejugendbeteiligung.wordpress.com/2015/10/17/landtag-von-baden-wuerttemberg-beschliesst-aenderung-des-%C2%A7-41a-der-gemeindeordnung/.

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Über die geplante Änderung bin ich nun ein wenig verwundert: Während eine Verankerung in der Hauptsatzung sicher sinnvoll ist, ist die konkrete Ausführung defizitär! Tatsächlich würden die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich zu beteiligen, eher verringert und nicht wie vom Gesetzgeber gedacht, erweitert.
Lassen sie mich darlegen, weshalb:

1. Beteiligung von Kindern durch den Jugendgemeinderat?

Kinder können nicht durch einen JUGENDgemeinderat beteiligt werden. Im Jungend(!)gemeinderat von Geislingen sind Personen ab der 7. Jahrgangsstufe vertreten und eben keine Kinder. Der Jugendgemeinderat ist für die Beteiligung von Jugendlichen zuständig.

Die Beteiligung von Kindern wäre eine zusätzliche Aufgabe, die bedeutet, dass sich der Jugendgemeinderat auch noch um die Beteiligung von Kindern kümmern müsste. Mit ähnlicher Logik könnte man ihn auch bitten sich um die Beteiligung von Ausländern, Behinderten oder Senioren zu kümmern.

Daher muss für die Beteiligung von Kindern eine für diese zuständige Stelle bzw. Institution geschaffen werden, etwa ein Kinderbeirat oder ein Kinderbeauftragter oder Kinder müssten vorhabensbezogen gehört werden. Dies kann in der Form von Hearings oder ähnlichem geschehen.

2. Beteiligung von Jugendlichen außerhalb des Jugendgemeinderates?

Mir erscheint problematisch, dass sich ausschließlich der Jugendgemeinderat um die kommunalpolitische Willensbildung von Jugendlichen kümmern soll. Andere Institutionen, welche aus ihrem Selbstverständnis hinaus sich auch darum kümmern, etwa die Jugendverbände oder die Jugendzentren werden hier ausgeklammert.

3. Beteiligung von Jugendlichen, bei sie betreffenden Vorhaben?

Es gibt in Geislingen – wie in jeder Gemeinde – eine Vielzahl von Vorhaben die jugendrelevant sind, manchmal aber auch nur für bestimmte Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen. Etwa wenn es sich um die Gestaltung eines bestimmten Platzes oder ähnliches handelt, bei dem sicher der Jugendgemeinderat zu hören ist. Bei dem es aber auch intelligent und sinnvoll erscheint, die Nutzer (oder geplanten Nutzer) zu beteiligen.

4. Vermeintliche Rechtssicherheit

Während die Verwaltung hier sicher Rechtssicherheit herstellen will und zügig auf die gesetzlichen Änderungen reagieren, ist es aber auch sinnvoll über die Art und Weise, wie Kinder- und Jugendliche zu beteiligen sind, mit diesen zu diskutieren und gemeinsam zu überlegen, wie die Beteiligung geregelt werden soll.

Die Regelung ist neu. Wir wissen noch nicht, wie Gerichte auf eine mangelnde Beteiligung reagieren werden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Abschieben von Kinderbeteiligung an den Jugendgemeinderat nicht von ihnen anerkannt werden wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

ich denke es wäre sinnvoll diese Vorlage zu vertagen und nochmal zu überarbeiten.

Eine Veröffentlichung dieses Schreibens auf unserem Blog, behalten wir uns vor.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Müller

 

 

Eine Antwort zu “Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen

  1. Pingback: Erfolg für Studiengruppe: Geislingen will geignete Instrumente zur Kinderbeteiligung entwickeln | Studiengruppe Jugendbeteiligung

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