Studiengruppe Jugendbeteiligung startet Crowdfunding-Kampagne

Studiengruppe Jugendbeteiligung startet Crowdfunding-Kampagne

Am 14. Oktober 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Gemeindeordnung reformiert. Jetzt sollen Kinder und müssen Jugendliche bei allen sie betreffenden Fragen in den Gemeinden angemessen beteiligt werden.

Kann man von einer gelebten Beteiligungspraxis sprechen, wie Städtetag und Kommunalverbände beteuern?
Die Studiengruppe Jugendbeteiligung sieht hier noch ein großes Potenzial nach oben. „Es ist keine Frage des Alters, sondern eine Frage der politischen Kultur und des Willens zur Beteiligung”, so Sebastian Müller aus Freiburg, Initiator der Studiengruppe.

„Damit die Gesetzesänderung nun in praktische Mitbestimmung übersetzt werden kann, müssen Kinder und Jugendliche erst einmal von ihren neuen Rechten erfahren. Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern”, ergänzt Urs Unkauf aus Hechingen, Mitinitiator der Studiengruppe.

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„Nach unserer erfolgreichen Kampagne von 2013, deren Forderungen der Gesetzgeber größtenteils aufgenommen hat, sammeln wir aktuell im Rahmen einer Crowdfunding-Kampagne, um für die neuen Beteiligungsrechte dort werben zu können, wo viele Jugendliche Zeit verbringen – in den sozialen Medien”, ergänzt Heinrich Freer aus Nürtingen, Mitglied der Studiengruppe.

 Noch knapp 50 Tage läuft die Kampagne, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://www.bw-crowd.de/jugendbeteiligung2016.

 Mit dem Geld möchte die Studiengruppe einerseits Werbung für Beteiligung in den sozialen Medien schalten. Andererseits soll ein Brief an alle Gemeinden in Baden-Württemberg bis 20.000 Einwohner versandt werden, um über die neue Gesetzeslage aufzuklären.

Jede Spende, besonders auch kleinere Beträge, ist herzlich willkommen und hilft!

Für alle Spender winken zudem attraktive Prämien auf der Seite von BW-Crowd.

Weitere Informationen zur Änderung der Gemeindeordnung:

Neben der Pflicht zur Beteiligung wurde den Jugendlichen auch die Möglichkeit gegeben mit wenigen Unterschriften die Einrichtung einer Jugendvertretung beim Gemeinderat beantragen. Dieser sind dann angemessene finanzielle Mittel bereitzustellen

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