Landtag von Baden-Württemberg beschließt Änderung des § 41a der Gemeindeordnung

Landtag von Baden-Württemberg beschließt Änderung des § 41a der Gemeindeordnung:

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird für Gemeinden verpflichtend
  • Bereits eine Anzahl von 20 Jugendlichen kann die Einrichtung einer Jugendvertretung (etwa eines Jugendgemeinderates) verbindlich beantragen
  • Jugendgemeinderäte erhalten mehr Rechte

„Die neue Regelung der Landesregierung macht aus Baden-Württemberg das Jugendbeteiligungsland Nummer Eins“, freut sich Sebastian Müller aus Freiburg, einer der Initiatoren der Kampagne ‚Ja zu verbindlicher Kinder- und Jugendbeteiligung‘ aus dem Jahr 2013.

Damit haben Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, bei den sie betreffenden Fragen in ihrer Gemeinde zumindest informiert und angehört zu werden.“, so Müller weiter.

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Sebastian Müller (links) und Urs Unkauf (rechts). In der Mitte Florian Wahl (Mdl) bei Gesprächen zum neuen §41a im Landtag.

„Umgestaltung von Spielplätzen, Renovierung von Schulen, neue Angebote im Jugendhaus all diese Fragen kann der Gemeinderat in Zukunft nicht mehr entscheiden, ohne nicht zumindest einmal die betroffenen Kinder und Jugendliche angehört zu haben.“, erklärt Urs Unkauf aus Hechingen, der die Kampagne ebenfalls mitorganisiert hat.

Ebenso hat der Landtag neben dem Recht auf Beteiligung junger Menschen einen Mechanismus geschaffen, um sehr einfach die Einrichtung eines Jugendgemeinderates oder einer anderen Jugendvertretung beantragen zu können.

In Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern, also etwa Hechingen, können schon 20 Jugendliche, die dort ihren Wohnsitz haben, die Einrichtung einer Jugendvertretetung, wie etwa ein Jugendgemeinderat, beantragen. Das entspricht etwa der Größe einer Schulklasse.

In einer Großstadt wie Freiburg mit über 200.000 Einwohnern müsste hingegen eine gymnasiale Oberstufe unterschreiben. Im Endeffekt sind das sehr geringe Hürden, die dazu beitragen, Beteiligungshemmnisse der Vergangenheit zu überwinden. Des weiteren werden die Rechte von bereits bestehenden Jugendgemeinderäten gestärkt.

Studiengruppe Jugendbeteiligung

Die Studiengruppe Jugendbeteiligung ist ein im Juli 2012 initiierter freier Zusammenschluss von Einzelpersonen mit dem Ziel, Jugendbeteiligung zu verstärken, auf wissenschaftlicher Basis zu ergründen und stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Für Rückfragen: Sebastian Müller: mail@sbamueller.de,

Auch der Landesjugendring ist begeistert.

Der gesamte neue Paragraph 41a in der baden-württembergischen Gemeindeordnung:

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20,
in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50,
in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150,
in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250
in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.
Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.“

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3 Antworten zu “Landtag von Baden-Württemberg beschließt Änderung des § 41a der Gemeindeordnung

  1. Susanne Petermann-Mayer

    Unglaublich! Super! Das wird immer besser – war schon lange überfällig. So interessiert man Jugendliche für unsere Demokratie!! Danke!!!

  2. Pingback: Offener Brief an Oberbürgermeister & Gemeinderat von Geislingen | Studiengruppe Jugendbeteiligung

  3. Pingback: Sebastian Müllers Blog

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