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Leserbrief: Jugendparlament Ulm Neustart

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ruschitzka,

zu ihrem Artikel “Das Jugendparlament erfindet sich neu” juckt es mich doch ein wenig in den Fingern. Da heißt es:
“Im vielleicht wichtigsten Punkt geht es um mehr Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Bei jugendrelevanten Themen wünschen sich die Jugendlichen mehr Informationen aus dem Rathaus und mehr Mitbestimmung im Rathaus. Man will einbezogen werden, man möchte am liebsten mit abstimmen. Doch diesen Zahn muss sich Dana Hoffmann schnell ziehen lassen. Das, so OB Gunter Czisch und FWG-Rätin Helga Malischewski unisono, sieht die Gemeindeordnung nicht vor”

Tatsächlich sieht der neue §41a der Gemeindeordnung sehr viel Kinder- und Jugendbeteiligung vor: “Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.”

Daher Jugendliche habe ein Recht Beteiligt zu werden. Und ja ein Beteiligungsvorgang könnte dann auch so aussehen, das nach der Diskussion mit den Jugendlichen auch abgestimmt wird. Etwa wenn es verschiedene Varianten über die Verwendung von Geld aus einem Jugendbeteiligungshaushalt gibt, verschiedene Ideen wie man eine Sportanlage gestalten kann, oder, oder… So kann der Gemeinderat sein Entscheidungsrecht auf die tatsächlich betroffenen verlagern.
Das macht Sinn: Denn nur durch Demokratie handeln, lernt man Demokratie.
Übrigens wenn man dieses Recht auf Beteiligung missachtet, dann handelt die Gemeinde rechtswidrig und macht ihre Entscheidungen auch vor dem Verwaltungsgericht angreifbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Müller

***

Übrigens: auf den Leserbrief hin habe ich doch einige sehr postive Rückmeldungen aus Ulm erhalten und hoffe, dass die dortige Neukonzeption erfolgreich sein wird.

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Praktische Informationen zur Umsetzung des neuen Beteiligungsparagraphen

Hier findest du Informationen zum Einrichten eines neuen Jugendgemeinderates.

Hier findest du den Antrag als Word Datei zum Download (Stand 18.10.2015): AntragEinrichtungJGRnach41a

Hier einige häufig gestellte Fragen (STand 18.10.2015)

Wie sammle ich Unterschriften für einen Jugendgemeinderat in meiner Gemeinde?

Das ist relativ einfach. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist geregelt, das Jugendliche den Gemeinderat ihrer Gemeinde auffordern können einen einzurichten. Es müssen nur genügend Jugendliche darfür unterschreiben.

Dann muss dieser Antrag bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder zugeschickt werden. Persönlich abgeben im Rathaus ist netter.

Der Gemeinderat muss sich dann innerhalb von drei Monaten mit dem Thema beschäftigen. Er muss dazu auch die Antragsteller anhören.

Was genau ist ein Jugendgemeinderat?

Ein Jugendgemeinderat ist ist ein demokratisch legitimiertes, überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, das die Interessen der Jugend in der Stadt oder Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt. Dabei steht im Gesetz nicht genau, was ein Jugendgemeinderat ist. Jede Genmeiden entscheidet selber, wie dieser gewählt oder bestimmt wird. Es gibt auch Gemeinden die auf eine Wahl verzichten.

Jugendgemeinderatsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und in der Regel nicht parteigebunden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich mehr oder weniger nach der Einwohnerzahl der Kommune und wird in der Satzung festgelegt. In welchem Alter die Jugendlichen in den Jugendgemeinderat gewählt werden können, legt ebenfalls die Gemeinde fest; die Spanne reicht von zwölf bis 21 Jahren.

Das aktive und passive Wahlrecht haben Jugendliche unabhängig davon, welcher Nationalität sie angehören (anders als sonst bei Kommunalwahlen). In manchen Gemeinden entscheidet der Wohnort über die Wahlberechtigung, in anderen dürfen alle Jugendlichen wählen, die Schulen im Ort besuchen, unabhängig davon, wo sie wohnen

Wieviele Unterschriften brauche ich?
Um das Gesetz zu zitieren:
“Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20,
in Gemeinden mit bis zu
50 000 Einwohnern von 50,
in Gemeinden mit bis zu
200 000 Einwohnern von 150,
in Gemeinden mit über
200 000 Einwohnern von 250
in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.”

Es empfiehlt sich, einige Unterschriften mehr zu sammeln, da in der Regel, Menschen nicht wissen wo sie genau wohnen (kommt tatsächlich vor), ihre Namen nicht leserlich schreiben, oder sonst wie die Unterschriften als ungültig gewertet werden.

Woher weiß ich wie groß meine Gemeinde ist?
In der Regel schreiben dass die Gemeinden auf ihren Websites. Die meisten Gemeinde Websites sind Gemeindename.de, alternativ empfehlen wir die Suche auf Wikipedia, da steht es in der Regel auch.

An wen muss ich das schicken?
Das Formular musst du an die Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung deiner Heimatgemeinde schicken. Die Adresse findest du auf der Website deiner Gemeinde, auf Wikipedia oder einfach googeln.

Wie sollte das Formular aussehen?
Wir haben einen Entwurf (als Pdf und Word Datei) hier hinterlegt.
Aber der Antrag hat keine Formvorschriften. Es sollte jedoch darauf stehen: “Die Unterzeichner beantragen die Einrichtung eines Jugendgemeinderates”, es sollte die Namen, Adressen und Unterschriften der Menschen enthalten die den Antrag unterstützten und einen Ansprechpartner für die Gemeinde.

Wer darf unterschreiben?
Im Gesetz steht “Jugendliche”, wir gehen davon aus, das es sich dabei um Menschen die zwischen 10 und 18 Jahren alt sind. Andere gehen davon aus, das Jugendliche auch älter sein könnten. Im Jugendhilfegesetz ist von bis zu 27 Jahren die Rede. Wir empfehlen, dass die Personen unter 18 Jahre alt sind.
Wichtig ist weiterhin, das sie in der Gemeinde gemeldet sind, daher dort wohnen. Wo man wohnt (bzw. gemeldet ist) steht in der Regel im Personalausweis oder Schülerausweis.
Wir gehen davon aus, dass die Person kein Deutscher oder EU Bürger sein muss.

Was können Leute tun, die nicht unterschreiben dürfen?
Es empfiehlt sich für interessierte Erwachsene, Jugendliche die nicht unterschriftsberechtig sind eine weitere Liste vorzuhalten. Damit diese auch unterschreiben können um so ihre Unterstützung zu zeigen. Dann sind Leute die nicht unterschreiben dürfen, auch nicht beleidigt. Wir haben einen Vordruck hier hinterlegt.

Entstehen aus der Unterschrift Verpflichtungen? Muss ich etwa beim Jugendgemeinderat mitmachen?
Nein. Durch das unterschreiben auf der Unterschriftenliste entstehen keine weiteren Verpflichtung. Man muss weder etwas kaufen, noch Geld bezahlen, noch etwas weiteres tun. Die Gemeinde verkauft auch nicht die Adresse oder legt damit eine Liste an. Man muss auch nicht beim Jugendgemeinderat mitarbeiten.

Wieviel Zeit habe ich?
Du kannst dir zum sammeln ruhig Zeit lassen, im Gesetz sind keine Fristen vorgesehen.

Wer kann mir helfen? Wo finde ich weitere Informationen?

Auf den Websites findest du auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

Wie lautet das Gesetz?

Gemeindeordnung von Baden-Württemberg: §41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20, in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50, in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150, in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250 in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.

Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.“

Landtag von Baden-Württemberg beschließt Änderung des § 41a der Gemeindeordnung

Landtag von Baden-Württemberg beschließt Änderung des § 41a der Gemeindeordnung:

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird für Gemeinden verpflichtend
  • Bereits eine Anzahl von 20 Jugendlichen kann die Einrichtung einer Jugendvertretung (etwa eines Jugendgemeinderates) verbindlich beantragen
  • Jugendgemeinderäte erhalten mehr Rechte

„Die neue Regelung der Landesregierung macht aus Baden-Württemberg das Jugendbeteiligungsland Nummer Eins“, freut sich Sebastian Müller aus Freiburg, einer der Initiatoren der Kampagne ‚Ja zu verbindlicher Kinder- und Jugendbeteiligung‘ aus dem Jahr 2013.

Damit haben Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, bei den sie betreffenden Fragen in ihrer Gemeinde zumindest informiert und angehört zu werden.“, so Müller weiter.

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Sebastian Müller (links) und Urs Unkauf (rechts). In der Mitte Florian Wahl (Mdl) bei Gesprächen zum neuen §41a im Landtag.

„Umgestaltung von Spielplätzen, Renovierung von Schulen, neue Angebote im Jugendhaus all diese Fragen kann der Gemeinderat in Zukunft nicht mehr entscheiden, ohne nicht zumindest einmal die betroffenen Kinder und Jugendliche angehört zu haben.“, erklärt Urs Unkauf aus Hechingen, der die Kampagne ebenfalls mitorganisiert hat. Weiterlesen

Landtag stärkt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Mehr oder weniger unbemerkt hat der Landtag, als Teil der Kommunalreform, auch die Rechte von Kindern – und Jugendlichen gestärkt. (Link zur PDF mit den Beschlüssen der 15. Wahlperiode vom 14.10.2015)

Der neue § 41a der Gemeindeordnung lautet nun:

§ 41a
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20,
in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50,
in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150,
in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250
in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.

Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören. Weiterlesen

Jugendbeteiligung hat viele Gesichter rund um Karlsruhe

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Gestern durften wir in Karlsruhe mit Landtagsabgeordentem Alexander (ich will immer Dieter schreiben, aber nicht alle Salomons…) Salomon, mit Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (der damals selber aus einer jungen Liste kam und Barbara Ebert vom Stadtjugendausschuss Karlsruhe diskutieren.

Diskutiert haben wir über die Rolle von Erwachsenen. Die Notwendigkeit der Offenheit des Kommunalpolitischen Systems für Beteiligung und dass die Verwaltungsspitze Jugendbeteiligung und/oder einen Jugendgemeinderat auch wirklich wollen muss. Andernfalls wäre es nur Alibi und schläft wieder ein.

Kritisch gesehen wurde die Eignung von Jugendgemeinderäten für große Städte und die Angst, das Jugendgemeinderäte nur Gymnasiasten vertreten. Was ich aber durch Hinweis auf geignete Wahlsysteme entkräften konnte.

Die Anwesenden jungen Grünen betonten die Wichtigkeit, auch über Kommunalpolitische Themen in der Schule zu reden und das Beteiligung eine Querschnittsaufgabe in allen Lokalpolitischen Angelenheiten sei.

Ein guter Auftakt für den Endspurt und die Unterschriftenübergabe am 27.11.2013 in Stuttgart.

Hier zum Artikel auf KA NEWS (15.11.2013 16:43): „Selbst viele Erwachsene wüssten oft nicht, was demokratisch alles möglich sei. Für Müller ein Argument mehr, frühzeitig mit der Teilhabe zu beginnen: „Ich glaube, wir sollten uns da mehr trauen. Beteiligung darf auch mal schiefgehen.“ Die Lage in Baden-Württemberg sei nicht katastrophal, aber man könne noch vieles besser machen.“

„Jugendbeteiligung verpflichtend?“ 14.11. 19:30 Uhr im Church-Chill in Karlsruhe

„Jugendbeteiligung verpflichtend?“
Veranstaltung am Donnerstag, den 14. November 19:30 Uhr im Church-Chill in Karlsruhe

Jugendliche haben eigene Sichtweisen und Vorstellungen. Sie wissen selbst am besten, was sie interessiert und was sie sich wünschen. Darum sollten sie selbst als Betroffene auch an Entscheidungen über ihre Belange mitwirken, denn aktive Jugendliche von heute sind das Fundament der Bürgergesellschaft von morgen. Wer sich beteiligt, wirkt mit. Wer mitwirken will, geht auch wählen. Jugendbeteiligung hilft also gegen Politikverdrossenheit.

Wenn am 25. Mai 2014 die ersten 16-jährigen ihr Stadtparlament oder ihren Gemeinderat wählen, werden sie endlich mitentscheiden dürfen, wer ihre Interessen vertritt. Doch reicht das aus, Verantwortung abzugeben? Wissen Jugendliche nicht viel besser, wie man ein Jugendzentrum, einen Bolzplatz oder einen Spielplatz baut?
In vielen Gemeinden ist die Beteiligung der Jugend in diesen Baufragen bereits eingeführt. Doch wie sieht es mit Schulen aus oder der Beteiligung am Haushalt einer Gemeinde? Und was ist mit den Jüngeren? Wo macht es Sinn, auch sie zu beteiligen? Ist ein Jugendgemeinderat immer die beste Lösung dafür und wer wird darin eigentlich benachteiligt?

In einer Fishbowl-Diskussion, moderiert von Sebastian Müller (Junges Freiburg), werde ich, Alexander Salomon mit Sebastian Schrempp (junger CDU-Oberbürgermeister von Rheinstetten), Alexander Geiger (junger Grüner Gemeinderat aus Karlsruhe), Frau Barbara Ebert (Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe) und weiteren Experten über die bereits bestehenden Möglichkeiten der Jugendbeteiligung sprechen. Das besonders demokratische und dynamische Diskussions-Format „Fishbowl“ dient dazu aus dem Publikum immer wieder neue Diskutanten einzubinden.

Ziel des Abends ist, eine Vision zu entwickeln, in der Gemeinden verpflichtet werden, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben zu beteiligen.

In Stuttgart (mal wieder): bei der Staatsrätin (ganz coole Frau)

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Ganz früh mit dem Zug nach Stuttgart, Bahn gibt bekannt wir sollen in Karlsruhe nicht aussteigen sondenr nach Mannheim weiterfahren. Dort treffe ich im Zug den Landesvorsitzenden der Jungen Union Nikolas Löbel und Udo Wenzel vom Landesjugendring. Klar das wir da auch über unsere Kampange sprechen. Niolaus verspricht er wird bald auch öffentlich machen, das sich auch die JU für unsere Kampagne einsetzt.

Nur leicht verspätet erreiche ich Stuttgart und lasse mich mti dme Taxi hoch zum Staatsministerterium. Staatsrätin Gisela Erler empfängt mich in ihrem Konferenztisch mit Blick auf die Stadt. Frühstück vom Termin davor steht noch auf dem Tisch, sie lacht und lädt mich ein. Marmelade und Frisch gepresster Saft schmecken sehr gut.

Wir kommen gleich zur Sache, ich erläutere die Kampagne und erzähle was wir so machen. Sie fragt mich interessiert aus. Immerwieder sagt sie ihren Mitarbeitern, dass die sich was aufschreiben sollen, damit man dem nachgehen kann oder auch das sie jetzt da mal was machen will. Ich habe den Eindruck sie freut sich über unsere Initative.

ins GEspräch vertieft

Räte-Beteiligung „Seniorenbeirat“ oder ähnliches sieht eher skeptisch. Ich berichte von unterschiedlichen Beteiligungsmodellen, sie will wohl auch in Richtung Schule mehr machen. Ich erzähle vom Freiburger Projekt Jugend im Haushalt und Berliner Schulbeteiligungshaushalten.

BeiPoreski

Um die Zeit zu überbrücken gehe ich noch nebem dem Haus der Abgeordneten ins Museum. Austellung zu RAF Terror im Südwesten, sehr spannend und sehr reflektiert, nicht nur über die Instrumente des Terrors, die Reaktion des Staates sondern viel über die Menschen dahinter.

Danach bin ich bei Thomas Poreski von der Grünen Landtagsfraktion die auch unsere Kampagne unterstützt. Wir unterhalten uns über die „Gefahr des Kontrollverlust“ die Angst davor und wo gegen die Beteiligung auch die Vorbehalte liegen.

Interview mit Florian Braune:

Florian Braune ist Rechtsanwalt in Freiburg und war von 2002 bis 2009 für eine junge Liste Stadtrat in Freiburg und hat sich viel mit dem Thema Jugendbeteiligung beschäftigt. Zuvor war er bereits von 1997 bis 2002 Mitglied des Jugendhilfeausschusses und im Vorstand des Stadtjugendrings. Er hat in Freiburg den ersten Jugendgemeinderat mit-initiiert und diesen über mehrere Jahre auf verschiedenen Ebenen begleitet.

Frage: Was würde sich ändern, wenn der von der Kampagne geforderte Vorschlag beschlossen würde?

Florian Braune: In der jetzigen Fassung des Gesetzes („kann“) können die Erwachsenen die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei Entscheidungen einbeziehen. Sie müssen es nicht und machen es in der Regel auch nicht. Hiergegen haben die Jugendlichen keine (rechtlichen) Möglichkeit vorzugehen. Nach der von der Kampagne vorgeschlagenen Änderung werden die Gemeinden verpflichtet („muss“) ihre Kinder und Jugendlichen in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.

Frage: Wie würden sich die Änderungen auf die Rechtsposition von Jugendgemeinderäten auswirken?

Florian Braune: Auch in der vorgeschlagenen Fassung der Gemeindeordnung muss die Gemeinde keinen Jugendgemeinderat einführen. Sie muss nur ihrer Verpflichtung auf Beteiligung nachkommen. Hier muss meine Erachtens jede Gemeinde einen eigenen Weg der Beteiligung finden. Dieser kann und muss sich auch immer wieder ändern. Hat sie sich aber entschieden einen Jugendgemeinderat einzuführen, spricht vieles dafür, dass nur durch diesen die vorgeschriebene Beteiligung zu erfolgen hat. Im Ergebnis besteht bei dieser Auffassung dann eine Beteiligungsverpflichtung des Jugendgemeinderats.

Nach dem Vorschlag hat der Jugendgemeinderat aber kein allgemeinpolitisches Mandat sondern muss nur in den Fragen in denen die Interessen von (Kindern und) Jugendlichen berührt sind, gehört werden.

Frage: Wie wirkt sich eine Pflicht zur Beteiligung aus? Kann dann jeder Klagen? Was werden die Gemeinden beachten müssen?

Florian Braune: Normalerweise ist nur derjenige Klagebefugt der geltend macht in eigenen Rechten verletzt zu sein. Deshalb könnte weder ein einzelner Jugendliche noch jemand anderes Klagen. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, soll eine Klagebefugnis von Trägern der freien Jugendhilfe eingeführt werden. Solche Befugnisse stehen z.B. auch Umweltverbänden im Planfeststellungsverfahren zu. Dies hat sich dort bewährt. Inwiefern diese Klagebefugnis ein „scharfes Schwert“ ist, kann ich derzeit nicht voraus sagen, da Prozesse auch mit Kosten verbunden sind und die Träger der freien Jugendhilfe meistens von den Gemeinden bezuschusst werden. Zumindest kann so eine gerichtliche Überprüfung stattfinden.

Frage: Ist aus deiner Sicht eine solche Rechtspflicht – wie sie es schon in Schleswig-Holstein gibt – sinnvoll?

Florian Braune: Ich bin ein bisschen zwiegespalten: Auf der einen Seite finde ich es immer Toll wenn Kinder und Jugendliche sich ihre Rechte von neuem erkämpfen. Auch bin ich davon überzeugt, dass sich die besten Argumente unter Berücksichtigung der Sachlage durchsetzen. Haben die Jugendlichen gute Argumente fliessen diese in die Entscheidungsfindung mit hinein. Außerdem ist es bislang nicht immer so, dass die Belange der Kinder- und Jugendlichen unter den Tisch fallen. Oft wissen auch die Erwachsenen Besser was gut für die Kinder und Jugendlichen ist.

Auf der anderen Seite ist die Einbeziehung von weiteren Interessen und Meinungen oft mühselig und es werden nur die berücksichtigt, die am lautesten schreien. Dies kann zu einer Nimby-Kultur führen. Deshalb kann die Rechtspflicht – und der Vorschlag für Baden-Württemberg ist weitergehend als die Gesetzeslage in Schleswig-Holstein – auf jeden Fall zu einer besseren Beteiligung führen. Allerdings braucht es auch Kinder- und Jugendliche die mitmachen und sich für ihre Belange interessieren.

Zwischennachricht vom Petitionsausschuss

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Unsere Petition ist beim Landtag eingegangen und wird bearbeitet. Wir sind gespannt.

Podi in Freiburg: Mehr junge Menschen an die Macht!

Am Donnerstag war unsere schöne, kleine Podi in der Landeszentrale für politische Bildung in Freiburg. Markus Meyer, in der Mitte im Bild hat schön moderiert und es durch geschicktes Fragen verstanden, trotz des sehr Beteiligungsfreundlichen Podiums – was nicht die Schuld der Organisatoren war – eine kritische Diskussion hinzubekommen. Wir mußten einfach selber die Gegenargumente finden.

Auf dem Bild sieht man übrigens prima wie sehr wir mit unserer Unterschriftenliste auf dem Boden der Landesverfassung und des Grundgesetz stehen bzw. das die gesammte Stabilität darauf gebaut ist.

Mehr junge Menschen an die Macht (veröffentlicht am Fr, 05. Juli 2013 auf badische-zeitung.de):  „Wenn Jugendliche Ernst genommen und über die Notwendigkeit von langwieriger Beharrlichkeit informiert würden, wären sie nicht frustriert. Die Gemeinden koste das Jugendengagement nicht viel Geld. Und mit geeigneten Methoden ließen sich auch weniger privilegierte Jugendliche einbinden“