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offener Brief and Gemeinderat und OB von Heidelberg

Offener Brief and Gemeinderat und OB von Heidelberg

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

wir haben erfahren, dass es Anträge einzelner Parteien gibt unter anderem den Jugendgemeinderat der Stadt Heidelberg abzuschaffen.

Wir gehen davon aus, das ein solcher Antrag keinen Bestand haben kann, da die Gemeindeordnung in §41a vorschreibt: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten.”

Allenfalls könnte der Gemeinderat das bestehende Jugendbeteiligungskonzept durch ein Neues ersetzten, ein vollständiger Verzicht wäre klar rechtswidrig und der Oberbürgermeister müsste einen solchen Beschluss nach §43 der Gemeindeordnung wiedersprechen.

Zudem hätte 150 Jugendliche jederzeit das Recht nach §41a Absatz 2 die Einführung eines solchen von der Gemeinde zu verlangen.

Wer mehr Bürgerbeteiligung fordert, der sollte bedenken das Beteiligung nicht nur durch Wahlen oder Volksentscheide durchgeführt wird, sondern auch durch Jugendbeteiligung und Jugendgemeinderäte oder viele andere Formen des Mit-Redens. Die Hürden für Bürgerentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerversammlungen auf Kommunaler Ebene wurden übrigens in der letzten Legislaturperiode vom Landtag deutlich abgesenkt. Die Informationsrechte der Bürger gestärkt.

Weitergehende Forderung nach Vereinfachung von Volksentscheiden auf Landesebene, scheiterten jedoch an der Zustimmung der CDU.
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Leserbrief: Jugendparlament Ulm Neustart

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ruschitzka,

zu ihrem Artikel “Das Jugendparlament erfindet sich neu” juckt es mich doch ein wenig in den Fingern. Da heißt es:
“Im vielleicht wichtigsten Punkt geht es um mehr Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik. Bei jugendrelevanten Themen wünschen sich die Jugendlichen mehr Informationen aus dem Rathaus und mehr Mitbestimmung im Rathaus. Man will einbezogen werden, man möchte am liebsten mit abstimmen. Doch diesen Zahn muss sich Dana Hoffmann schnell ziehen lassen. Das, so OB Gunter Czisch und FWG-Rätin Helga Malischewski unisono, sieht die Gemeindeordnung nicht vor”

Tatsächlich sieht der neue §41a der Gemeindeordnung sehr viel Kinder- und Jugendbeteiligung vor: “Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.”

Daher Jugendliche habe ein Recht Beteiligt zu werden. Und ja ein Beteiligungsvorgang könnte dann auch so aussehen, das nach der Diskussion mit den Jugendlichen auch abgestimmt wird. Etwa wenn es verschiedene Varianten über die Verwendung von Geld aus einem Jugendbeteiligungshaushalt gibt, verschiedene Ideen wie man eine Sportanlage gestalten kann, oder, oder… So kann der Gemeinderat sein Entscheidungsrecht auf die tatsächlich betroffenen verlagern.
Das macht Sinn: Denn nur durch Demokratie handeln, lernt man Demokratie.
Übrigens wenn man dieses Recht auf Beteiligung missachtet, dann handelt die Gemeinde rechtswidrig und macht ihre Entscheidungen auch vor dem Verwaltungsgericht angreifbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Müller

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Übrigens: auf den Leserbrief hin habe ich doch einige sehr postive Rückmeldungen aus Ulm erhalten und hoffe, dass die dortige Neukonzeption erfolgreich sein wird.