Monatsarchiv: April 2013

Ja zu verpflichtender Jugendbeteiligung – Studiengruppe Jugendbeteiligung unterstützen!

Werte Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

wir sind derzeit an der Vorbereitung unserer landesweiten Kampagne für eine verbindliche Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Den derzeitigen Entwurf unseres Forderungspapier können Sie auf der Seite „Unsere Forderungen“ einsehen. Falls Sie hierzu Ergänzungsvorschläge, Ideen, konstruktive Kritik haben oder Erstunterzeichner werden möchten, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir starten die Kampagne zum 1. Mai 2013, bis dahin haben alle an diesem Thema Interessierten die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Studiengruppe Jugendbeteiligung

Organisation im Jugendgemeinderat

Arbeitstext für Jugendgemeinderäte basierend auf der Grundlage eines Workshop beim Dachverbandstreffen der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg vom 24. April 2010 in Burladingen.

1. Grundsätze
Grundgerüst der Organisation innerhalb des Gremiums bildet die Demokratie und die rechtliche Gleichheit aller Jugendgemeinderatsmitglieder. Um Überlastung und Frustration zu vermeiden ist eine gerechte Arbeitsteilung anzustreben. Und da in einem demokratischen Gremium allen eine größtmögliche Mitsprache ermöglicht werden soll, empfielt sich eine gemeinsame Planung und Leitung von Projekten außerhalb der Arbeitsgruppen. Die Sitzungen müssen regelmäßig stattfinden um eine Kontinuität in der Arbeitsweise zu gewährleisten, aus eigener Erfahrung empfielt sich hierbei ein 14-Tages-Rhythmus. Ebenso wichtig ist das Zeitmanagement bei den Sitzungen. Es sollten, je nach Größe der Tagesordnung und Umfang der einzelnen Punkte, ein bis zwei Stunden für qualikatives Arbeiten eingeplant werden. Es empfielt sich, dass sich die Sitzungsleitung vor Sitzungsbeginn Gedanken über die Zeitverteilung bei den einzelnen Tagesordnungspunkten macht – denn wenn die Zeit fehlt werden Punkte oftmals über einen längeren Zeitraum vertagt. Dies führt zum Fehlen von Interesse und aktuellem Bezug und ist im unmittelbaren Ergebniss wenig produktiv. Wie oben bereits erwähnt, empfielt sich die Einrichtung thematischer Arbeitsgruppen zu bestimmten Projekten und Fachbereichen. Diese sollten sich außerhalb der Gesamtplena treffen und ihre Ergebnisse zur Wahrung der Transparenz innerhalb des Gremiums dem Plenum vorstellen. Arbeitsgruppensitzungen haben generell eher internen Charakter, bei Plena bietet sich eine grundlegend öffentliche Tagung inklusive der Präsenz regionaler Medien zur Berichterstattung an, ausgenommen bestimmte, nichtöffentliche Punkte wie beispielsweise interne Konflikte oder ggf. Finanzen. Wenn es private Kontaktpflege zwischen den Gremiumsmitgliedern gibt, erleichtert dies oftmals die Zusammenarbeit und die Kommunikation untereinander, dieser Punkt erweist sich jedoch in praktischer Hinsicht als optional.

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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im kommunalen Raum

Auf Einladung der Landtagsabgeordneten Alexander Schoch MdL und Sabine Wölfle MdL, sowie von Jürgen Giesin vom Kreisjugendring diskutierten interessierte Jugendliche, Gemeinderäte, Bürgermeister und Mitarbeiter von Jugendeinrichtungen wie man Kinder und Jugendliche besser Beteiligen könnte.

Wiedermal kam die besondere Bedeutung der Schule für Jugendliche zur Sprache, durchgäng machten fast alle Jugendlichen klar, dass die Landespolitik diesen Bereich der Beteiligung, in dem sie als SchülerInnen die meiste Lebenszeit verbringen, nicht aus den Augen verlieren darf.

Interessant war auch die Präsentation von Markus Jablonski, Bürgermeister von Riegel im Kaiserstuhl „Politische Bildung und Jugendbeteiligung – wie starte ich einen (offenen) Jugendbeteiligungsprozess“ die seit einiger Zeit zusammen mit Udo Wenzel vom Landesjugendring einen eigenen Beteiligungsprozess am laufen haben. Scheinbar hatten sie gemerkt, das bei einem Agenda 21 Forum, hauptächlich Erwachsene kamen und sich mit Forderungen zu Wort meldeten, aber diese Form der Beteiligung Jugendliche kaum anspricht. Daraufhin wurde zusammen mit der lokalen Hauptschule ein Beteiligungsprozeß begonnen, der inzwischen alle Jugendlichen des Ortes, also auch die die auf externe Schulen gehen einschliest.

Die Präsentation war ein weiterer deutlicher Hinweis, dass Jugendbeteiligung funktioniert, wenn sie von einer lokalen Verwaltung unterstützt wird, die offen dafür ist und ausreichend Resourcen (Geld und Personal) zur Verfügung stellt.

Artikel in der Badischen Zeitung (Emmendinger Ausgabe): “…für die Mitglieder des Jugendgemeinderates Waldkirch stand die politische Bildung in der Schule im Vordergrund. Sultan Atay und Awaz Ahmed vertraten die Position, dass der Grad der politischen Bildung nicht von Schultyp und Lehrkraft abhängen dürfe. Fächerverbünde wie Geschichte/Gemeinschaftskunde seien ausgesprochen kontraproduktiv….” Zwischen Schule und Politik (veröffentlicht am Do, 25. Oktober 2012 auf badische-zeitung.de)

Youth participation, everything but youth councils

An English transcript of a presentation at a seminar of the umbrella organization of youth councils in the German state of Baden-Württemberg. On Friday 7th of October at a preparatory seminar for a study trip to Armenia. As all of the participants were members of a youth council, there knowledge about them was thorough, but it was still necessary to give some information about other issues of this topic.

Introduction

Participation can be defined as:

„Political participation, (…) refers to the political sphere in the narrower sense and involves influencing decision-making processes in different spheres of action of the political system.

These activities can assume a continuous character within the frame of organizations, especially political parties, or simply the character of occasional short-term commitment with respect to specific goals.

Political support may evolve from these activities but need not do so necessarily — it is not a specific purpose of participation.

So we can define it narrowly, as any activity that tries to influence the local, national or otherwise public decision making process, regardless of this is activity takes place in a individual or collective frame, continuously or is singular event. However it should be noted, that today we live in a society that is deeply interconnected and formerly mundane or banal activities, such as shopping can become suddenly political. E.g. buying oranges from Israel, not gassing your car at shell because of pollution concerns or wearing a hoodie.

Participation can take many forms, such as participating in the youth wing of a organization or party, a youth center, school, kindergarten, through a hearing, through internet forms, a petition, collecting signatures, walking around your quarter of town with officials and telling them were the problems are, and many many more.

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Mehr Jugendbeteiligung wagen

Artikel aus dem Grünen Telegramm, der Mitgliederzeitschrift des Grünen-Kreisverband Freiburg

Baden-Württemberg halt als eines der ersten Bundesländer bereits Mitte der 90er Jahre gesetzliche Vorgaben in der Gemeindeordnung geschaffen, um Jugendbeteiligung zu ermöglichen. Inzwischen sind diesem Vorbild auch andere Bundesländer gefolgt und haben Baden-Württemberg teilweise sogar überholt.

Vor diesem Hintergrund haben die Koalitionspartner vereinbart den §41a der Gemeindeordnung („Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen) zu novellieren.

Dabei ist anzustreben die jetzige kann-Regelung in eine Soll-Regelung zu verwandeln, um die Beteiligung Jugendlicher an sie betreffenden Fragen endlich verpflichtend zu machen, denn Jugendbeteiligung ist gut für Politik!
Sie führt zu einer höheren Legitimität der Entscheidungen des politischen Systems und verbessert die „Policy Outcomes“, die Ergebnisse der Entscheidungen werden besser. Auf der lokalen Ebene kann sie auch dazu führen, dass Jugendliche eine stärkere Bindung an ihre Kommune entwickeln um sich lokalpolitisch engagieren.

Sowohl offene, spontane und unverbindliche Formen (Jugendforen, Stadtteilspaziergänge, Umfragen, …) wie auch langfristige, konventionelle und traditionelle Formen wie (Jugendparteien, Stadtjugendring, Jugendgemeinderäte, …) haben eine Berechtigung und ihren Platz, da sie unterschiedliche Gruppen ansprechen und in unterschiedlichen Settings ansetzen. Sie schließen einander nicht aus und ergänzen sich. Es gibt nicht “die Beteiligungsform” sondern immer einen auf die lokale Situation zugeschnittenen Mix.

Darüber hinaus ermöglicht Jugendbeteiligung ein Lernen über und durch Politik, ein aktives und gestaltendes Lernen außerhalb des trockenen Unterrichts an Schulen.
Die weitere Ausbreitung von Jugendbeteiligung in Form von Jugendgemeinderäten oder anderen Formen ist Ausdruck einer Vergrößerung der öffentlichen Sphäre und einer Erweiterung des Diskursrahmens, um die bisher ausgeschlossene Gruppe der Jugendlichen einzubinden.

Neben der Verbesserung der rechtlichen Voraussetzungen ist es dabei auch notwendig, dass auf Lokaler-und Landesebene die notwendigen finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Gerade die Landesregierung steht hier hin der Pflicht, auch den Dachverband der Jugendgemeinderäte mit ausreichend Geld auszustatten.

Auch in Freiburg bedarf es einer konstruktiven Weiterentwicklung des Freiburger Jugendbeteiligungskonzepts. Das Jugendbüro b+ im Haus der Jugend hat sich bewährt, die Beteiligung in den Stadtteilen ist jedoch noch Entwicklungsfähig und der Lebensraum Schule, in dem Schüler aufgrund der Ganztagsschule immer mehr Zeit verbringen muss einbezogen werden.

Konsequente Beteiligung oder administrative Willkür?

Ein Kommentar zum Thesenpapier des Dachverbandes

Das Positionspapier “Gesetzliche Verankerung der Jugendbeteiligung” des Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V. (Stand: 27. 4. 2012) beinhaltet ein Plädoyer zur Stärkung der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung. Dabei ist jedoch für die Beteiligung der Jugendlichen lediglich eine “Soll-Regelung” , d. h. unverbindliche, jedoch nur unter Angabe konkreter Gründe entbundene Beteiligungspflicht vorgesehen (Wortlaut: “Jugendliche sollen bei allen sie betreffenden Fragen politisch beteiligt werden.”). Ein Argument dafür ist, dass besonders im Flächenland Baden-Württemberg die ländlichen Kommunen aufgrund von Überalterung, Landflucht und beruflichen Gründen Probleme hätten, ihrer Beteiligungspflicht im Falle einer “Muss-Regelung” nachzukommen. Des weiteren wird angeführt, dass dort, wo Jugendliche sich nicht beteiligen wollen, die Beteiligung nicht administrativ von oben angeordnet werden kann. Aufgrund der Erfahrungen in meiner Zeit als Jugendgemeinderat der Stadt Hechingen sind diese Gründe für mich durchaus nachvollziehbar.
Die Frage ist jedoch, ob die Ablehnung eines parlamentarischen Jugendpartizipationsgremiums mit einer generellen Ablehnung von Partizipation, also Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens, einhergeht. Die im Positionspapier geforderte, sich aus der Existenz des Dachverband ergebende Favorisierung der Jugendgemeinderäte muss eventuell überdacht werden, um ein breites Partizipationspotenzial nicht im voraus zu verbauen. Wenn sich in der Praxis zeigt, dass beispielsweise offene Jugendforen oder schulische Formen der Beteiligung in konkreten Fällen aufgrund der objektiven Sachlage auf breitere Akzeptanz stoßen, als ein verordneter Jugendgemeinderat, würde es sich anbieten, den Dachverband der Jugendgemeinderäte auf mittelfristige Sicht zu einem Dachverband der Jugendvertretungen zu erweitern. Somit wäre ein breiteres Interessenspektrum abgedeckt und der Dachverband hätte als bestehende Organisation keine Nachteile, sondern würde seinen Einfluss wahrscheinlich noch ausdehnen. Strukturell sehe ich in der aktuellen Situation mit der sich im Abschluss befindenden Umstrukturierung des Dachverband zum e. V. jedoch wenig Sinn, in der nächsten Zeit hierauf zu drängen.
Ähnlich verhält es sich in der Frage des Rede- und Antragsrechts im Gemeinderat (ebenfalls “Soll-Regelung”). Damit das Gremium überhaupt einen einflussnehmenden Charakter im legislativen Prozess einnehmen kann, sind diese Rechte aus meiner Sicht für eine Jugendvertretung existenziell. Die Frage, ob Jugendliche ein Stimmrecht im Gemeinderat erhalten können, wird nicht oft im selben Zug mit den eben genannten existenziellen Rechten diskutiert. In Bezug auf die reaktivierte Debatte über das Wahlalter von 16 Jahren wäre es eine Farce, beim Stimmrecht auf unzureichende Mündigkeit zu verweisen. Welchen Alters die Mitglieder der Jugendvertretung sind, die dieses Recht dann wahrnehmen würden, ließe sich im Einzelfall prüfen, zudem ergibt sich die Möglichkeit, die Altersstruktur der Gremien durch entsprechende Satzungsänderungen anzupassen. Etat und Geschäftsordnung ergeben sich als notwendige Voraussetzungen zur Handlungsfähigkeit eines solchen Gremiums und sind, sofern der politische Wille zur Beteiligung seriös ist, prinzipiell nicht weiter zu diskutieren.
Insgesamt betrachtet lässt sich also festhalten, dass mit diesem Papier erste Impulse für eine deutliche Verbesserung der Jugendbeteiligung im Land Baden-Württemberg gesetzt wurden. Zu bedenken bleibt, dass eine quantitative Verbesserung auch eine, sich im Hinblick auf die einzelnen Kommunen ergebende, qualitative Verbesserung mit sich bringen muss. Es bleibt weiterhin Aufgabe und bedeutende Priorität aller Verantwortlichen, auf diese Ziele hinzuarbeiten.