Antwort vom Landtag

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat formell auf unsere Petition geantwortet. Der Petitionsausschuss hat sich mit Drucksache 15/4465  befasst und Stellung genommen, sowie die Meinung des Innenministeriums dazu angehört.

Zunächst beginnt die Drucksache mit einer Zusammenfassung unserer Petition:
“ Die Petenten fordern, § 41a der Gemeindeordnung (GemO) wie folgt zu ändern:
– Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen.
– Die Gemeinden sollen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über die Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln. (…)“

Die Petenten begehren außerdem,
– dass Jugendgemeinderäte mehr Rechte (insbesondere Antrags- und Rederecht) im Gemeinderat und dessen Ausschüsse erhalten,
– Jugendgemeinderäte mit ausreichend Personal und Sachmitteln auszustatten und
– Institutionen, die sich um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kümmern (Landeszentrale für politische Bildung, Landesschülerbeirat, Dach-
verband der Jugendgemeinderäte, Landesjugendring u. a.), mit mehr finanziellen Mitteln auszustaten, um die notwendige Qualifizierung für die sich beteiligenden Jugendlichen und deren Spitzenfunktionen zu gewährleisten.
Obwohl viele unserer Forderungen abschlägig beschieden werden: z.B. bessere Finanzierung des Dachverbands der Jugendgemeinderäte durch den Landeshaushalt, mit Verweis, dass dies eine kommunale Aufgabe sei. Gäbe es. laut Antwort der Berichterstatterin, schon viele Dinge, die das Land unternehmen würde um Kinder und Jugendliche besser zu beteiligen: z.b. durch die geplante Verschärfung des §41 a der Gemeindeordnung, das Expertenbotenprojekt der Landesstiftung.
Zumindest heißt es in den Ausführungen des Innenministeriums:  „Der Regierungsvertreter des Innenministeriums, führte aus, im Rahmen der beabsichtigten Gesetzesänderung sei vorgesehen, die Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken und verbindlicher auszugestalten als bisher. Vielleicht nicht so strikt, wie sich die Petenten dies wünschten, aber man müsse berücksichtigen, dass die Kommunen und kommunalen Körperschaften ein Selbstverwaltungsrecht hätten.“
So kommt der Landtag zum Schluss:
„Beschlussempfehlung: Soweit hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen eine Änderung des § 41a der Gemeindeordnung begehrt wird, wird die Petition der Regierung als Material überwiesen. Im Übrigen kann der Petition nicht abgeholfen werden“
Zur Bewertung: dass unserer Forderung nur durch eine Entscheidung des Landtags abgeholfen werden kann ist uns klar. Es handelt sich um eine politische Petition. Dennoch haben wir in einigen Teilen diffrenziert Antwort bekommen und das freut uns.

Die gesammte Antwort als PDF (scan) (PDF): Antwort_Petition_Landtag

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