Ich habe heute unsere Forderungen an den Petitionsauschus den Landtages geschickt um auch den formalen Weg für solche Eingaben einzuhalten. Darin erläutern wir nochmal unsere Forderungen:
5. Punkt: „Mehr Rechte (besonders Antrags- und Rederecht (…) für eingerichtete Jugendgemeinderäte“ zielt auf die Verbesserung der Rechtsstellung von derzeit eingerichteten Jugendgemeinderäten ab. Diese sollen ein Rede- und Antragsrecht für die Sitzungen des Gemeinderates bzw. dessen Ausschüsse bekommen.
„Ausstattung mit ausreichend Personal und Sachmitteln für eingerichtete Jugendgemeinderäte“ zielt als Aufforderungen an die Kommunen die bereits bestehenden oder neu einzurichtenden Jugendgemeinderäte mit ausrechend Personal und Sachmitteln auszustatten.
„bessere Ausstattung aller Beteiligungsinstitutionen“ fordert den Landtag von Baden-Württemberg auf, die Institutionen die sich um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kümmern, wie etwa die Landeszentrale für politische Bildung, den Landesschülerbeirat, den Dachverband der Jugendgemeinderäte, den Landesjugendring und andere mit mehr finanziellen Mitteln auszustatten. Dadurch würde die notwendige Qualifizierung für die sich beteiligenden Jugendlichen und deren Spitzenfunktionen gewährleistet sein.
Wir begründen unsere Forderungen und führen dann gegen mögliche Einwände ins Feld:
Bewusst haben wir uns dafür entschieden nicht die Einführung einer Beteiligungsform vorzuschreiben, sondern den Gemeinden im Dialog mit ihren Kindern und Jugendlichen, die Möglichkeit zu geben eigene auf die jeweilige Situation passende Formen und Verfahren zu entwickeln, wie auch der Städtetag fordert. Sowohl für die Beteiligung von Kindern als auch von Jugendlichen gibt es zahlreiche seit Jahren erprobte und evaluierte Verfahren.
Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf Methodendatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks: http://www.kinderpolitik.de/methodendatenbank/uebersicht.php und den Methodenkoffer der Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/lernen/unterrichten/methodikdidaktik/227/methodenkoffer
Eine in unserem Bundesland besonders bewährte, langfristige und verbindliche Beteiligungsmethode sind Jugendgemeinderäte.
Sie bieten für Jugendliche zwischen 12 – 21 Jahren eine gute Möglichkeit sich langfristig, verbindlich und selbst qualifizierend zu beteiligen. Unsere Forderungen zielen daher auch auf eine Stärkung dieser Beteiligungsform ab.
Wir gehen davon aus, dass das in Artikel 71 Absatz 3, Satz 1 – 3
der Landesverfassung niedergelegte Konnexitätsprinzip nicht
notwendigerweise berührt wäre.
Den gesammten Brief zum Download: Microsoft Word – Petition Änderung 41 apdf
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