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Bisher keine Verfahren aufgrund §41a

Eine kleine Umfrage der Studiengruppe Jugendbeteiligung bei den Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichten hat ergeben, dass es aufgrund des §41a bisher keine Verfahren gab.

Iniator Sebastian Müller: „Das zeigt, wie akzeptiert und Konfliktfrei Kinder- und Jugendbeteiligung inzwischen ist“.

Für weitere Informationen: sbamueller@googlemail.com

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