Jugendbeteiligung ist mehr als Jugendgemeinderäte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kinder und Jugendliche habe ein Recht Beteiligt zu werden. Der neue §41a der Gemeindeordnung macht dies zur Pflicht: “Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.”
Es ist daher nicht dabei getan, sich auf der Tatsache auszuruhen das halt man für einen Jugendgemeinderat keine Kandidaten findet oder darüber in der Amtsstube darüber zu lamentieren, dass sich keiner interessieren würde.
Denn es ist nicht die Aufgabe von Kindern und Jugendlichen sich Strukturen anzupassen, sondern es ist die gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinden über ein Beteiligungsmix unterschiedliche Angebote für unterschiedliche junge Menschen zu machen. Dass man dabei auch Medien wie Facebook, Instagramm, WhatsApp nutzt sollte im Jahr 2016 auch selbstverständlich sein.
Neben Jugendgemeinderäten gibt es etwa Stadtteilspaziergänge mit Kindern, Beteiligung in der Kindertageseinrichtung Jugendhearings oder auch das neue Konzept der 8er Räte, bei denen die Jugendlichen aus allen achten Klassen in Beteiligungsprojekten zusammen arbeiten. Wie diese im einzelnen funktionieren, kann ich hier nicht im Umfang eines Leserbriefs erläuteren.
Aus meiner Forschung und meinen praktischen Erfahrungen mit Jugendbeteiligung weiß ich aber dass Beteiligung meist nicht an Formaten oder Konzepten scheitert, sondern an der Unlust im Rathaus Macht abzugeben. So gesehen ist die Beteiligung der Bürger aller Altersstufen eine Aufgabe von allen Ämtern in der Gemeinde, sie muß stets mitgedacht werden.
Übrigens wenn man dieses Recht auf Beteiligung missachtet, dann handelt die Gemeinde rechtswidrig und macht ihre Entscheidungen auch vor dem Verwaltungsgericht angreifbar.
Sebastian Müller
Der Artikel in der Böblinger Kreiszeitung