Bisher keine Verfahren aufgrund §41a

Eine kleine Umfrage der Studiengruppe Jugendbeteiligung bei den Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichten hat ergeben, dass es aufgrund des §41a bisher keine Verfahren gab.

Iniator Sebastian Müller: „Das zeigt, wie akzeptiert und Konfliktfrei Kinder- und Jugendbeteiligung inzwischen ist“.

Für weitere Informationen: sbamueller@googlemail.com

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s